BAföG Bescheinigung nach § 48
Liebe Studierende,
für die Weiterförderung durch das
BaföG nach dem vierten Fachsemester
ist es notwendig, dem Studierendenamt eine Eignungsbescheinigung
nach § 48 des BAföG vorzulegen.
Mit dieser Bescheinigung wird durch die/den BaföG-Beauftragte/n des
Studienfaches bestätigt, dass Sie bei geordnetem
Verlauf Ihres Studiums
die üblichen Studienleistungen bis zum Ende des
vierten Fachsemesters
erbracht haben.
Als Nachweis des erfolgreichen Studiums erwarten wir von Ihnen,
dass Sie drei der grundlegenden mathematischen Module (Lineare Algebra,
Analysis, Numerik und Stochastik bzw.
Mathematik für Studierende der Lehrämter)
erfolgreich abgelegt haben.
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sprechstunden der BaföG-Beauftragten.
Bitte bringen Sie dazu das § 48 - Formblatt (ausgefüllt) und einen
aktuellen STiNE-Ausdruck Ihrer Studienleistungen mit.
Weitere Informationen finden Sie unter
Studierendenwerk Hamburg.
Die BaföG-Sprechzeiten finden Sie
hier.
oberle[@math.uni-hamburg.de],
September 2010.