Informationen für Outgoings
Anmeldungen für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im Wintersemester 2027/2028 und Sommersemester 2028 sind ab Anfang Dezember 2026 bis zum 15. Januar 2027 möglich.
Teilnahmevoraussetzungen s. unter Über ERASMUS (dt. Version), letzter Absatz.
Vorab
Erasmus-Interessierte senden bitte vorab folgendes Anmeldeformular (docx-Datei) ausgefüllt an erasmus.math@uni-hamburg.de. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch nach Terminabsprache per E-Mail.
Informationsphase
Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten eines Aufenthalts mit ERASMUS+ im Ausland.
- Informationsquellen: Neben den Infos auf diesen Seiten des Fachbereichs Mathematik finden Sie umfangreiche Infos für Outgoings bei der Abteilung Internationales und bei der MIN-Fakultät.
- Uniwahl: Schauen Sie im Bereich Partneruniversitäten, welche Unis Ihnen am besten zusagen. Die Website der jeweiligen Uni ist verlinkt, so dass Sie sich dort über das Kursprogramm informieren können.
- Fördermöglichkeiten: Auf den ERASMUS-Seiten der Abteilung Internationales finden Sie alle Infos zu den aktuellen Förderraten für ERASMUS-Aufenthalte. Gerne weisen wir auf die Möglichkeit der Zusatzförderungen (sog. "Top-ups"), die ebenfalls dort beschrieben sind. Die Förderung kommt infrage z.B. für Studierende geringeren Chancen, d.h. Studierende mit einer Behinderung, Studierende mit chronischen Erkrankungen, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus oder Studierende, die erwerbstätig sind. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Förderung per Auslands-BAföG.
Bewerbungsunterlagen
... sollten bis Anfang Dezember eines Jahres zusammengestellt werden:
- Motivationsschreiben (auf Deutsch; 1-1½ DIN-A4 Seite(n))
- Lebenslauf
- (aktuelle) IMMA-Bescheinigung
- Ausdruck des STiNE-Leistungskontos
- vorläufige Kurswahl an der Gasthochschule (für alle Wunschhochschulen)
- Sprachnachweis, B2 (Vorlesungssprache)
Ab Dezember bis 15. Januar (Deadline!): Unterlagen in der Mobility Online-Datenbank der UHH hochladen
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Anmeldung an der gastgebenden Universität
Hierzu sind Formulare der gastgebenden Universität auszufüllen. Den Link dazu erhalten Sie i.d.R. per E-Mail von der Gasthochschule zugeschickt. - Reservierung einer Unterkunft und Zwischenvermietung
Möglichst frühzeitige Reservierung einer Unterkunft ist dringend zu empfehlen. Die gastgebende Universität ist dabei gern behilflich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordination der gastgebenden Universität.
Besteht Interesse daran, das eigene Zimmer während Ihrer Abwesenheit zu vermieten, so können Sie es dem Studierendenwerk Hamburg (als Vermittler) zur Vermietung anbieten. - Planung des Auslandsstudiums und Vereinbarung des Learning Agreements
Hier werden die zu besuchenden Vorlesungen (soweit bekannt) mit dem Hamburger Koordinator geplant und in das "Learning Agreement" eingetragen. Dieses Formular ist nach Beendigung des Aufenthalts mit Bestätigungen der entsendenden und gastgebenden Universitäten der Hamburger Koordination abzugeben. - Ausfüllen des „Grant Agreement for Studies“
Hier wird der Name der gastgebenden Universität und die Aufenthaltsdauer offiziell dokumentiert. Insbesondere muss erklärt werden, dass man die Bedingungen des Programms akzeptiert. Das Grant Agreement for Studies ist eine der Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschusses. - Rückmeldung an der Universität Hamburg
Die Rückmeldung an der Universität Hamburg vor dem Auslandsaufenthalt wird mit Hinweis auf Auslandsstudium und Bezahlung der üblichen Semestergebühren vorgenommen. Die Kosten für das Semesterticket werden bei Antrag beim Studierendenwerk unter Vorlage einer Bestätigung über das Auslandssemester zurückerstattet. Bei einem mehrsemesterigen Auslandsaufenthalt muss dieser Vorgang wiederholt werden. - Gewünschte Anerkennung von Studienleistungen
Beabsichtigt man, im Ausland zu erwerbende Studienleistungen auf das hiesige Studium anerkennen zu lassen, so ist ein Gespräch mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienganges vor Ihrem Auslandsstudium zu empfehlen.
Während des Auslandsaufenthalts
- Kontaktaufnahme mit der gastgebenden Koordination
Am Anfang des Aufenthalts ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit der dortigen Koordination aufzunehmen. Besprechen Sie dabei das vereinbarte „Learning Agreement“ mit dem Koordinator der gastgebenden Universität. - Taggenaue Bestätigung der Gasthochschule
(Confirmation of Study Activity Period – per E-Mail ans ERASMUS-Büro) - Anerkennung von Studienleistungen
Es ist für die spätere Anerkennung wichtig, die im Ausland erbrachten Studienleistungen dokumentieren zu lassen, etwa durch (benotete) Scheine oder durch das „Transcript of Records“ etc., in dem die erzielten ECTS Credit Points und das Grading System der Gasthochschule ausgewiesen werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Unbedingt hochzuladen auf Mobility-Online sind:
- Bestätigung der Gasthochschule, Confirmation of Study Activity Period, Part I und Part II
- Das Learning Agreement
- Das Transcript of Records (Nachweis der erbrachten Studienleistungen)
- Offizieller Studierendenbericht über das Auslandsstudium
- Persönlicher Erfahrungsbericht (2-3 DIN A4-Seiten) über das Auslandsstudium
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Studienleistungen über das Studienbüro. Hinweise dazu finden Sie dort in den „Frequently Asked Questions“
