FAQs
An- und Abmeldung zu Modulen, Veranstaltungen, Prüfungen
Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen
Die Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen in STiNE ist obligatorisch. Sie ist nur während der zentral festgelegten Anmeldephasen der Universität möglich. Es erfolgt immer zunächst eine Anmeldung zum Modul, erst dann werden die zugeordneten Veranstaltungen und Prüfungen, die im Rahmen des Moduls beleget werden können, angeboten.
Alle Seminare und Proseminare unseres Fachbereichs sind grundsätzlich im Rahmen der vorgezogenen Anmeldephasen anzumelden.
Besonderheiten zur Anmeldung am Fachbereich Mathematik für Wiederholer:
- Für Vorlesungen melden Sie sich bitte "normal" über "Anmeldung zu Veranstaltungen" an.
- Für Übungen melden Sie sich bitte als Hörer über "Öffentliche Veranstaltungen" an.
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt wie gewohnt.
- Ausnahme: Als Wiederholer für Lineare Algebra und Analytische Geometrie 1 sowie Analysis 1 melden Sie sich bitte ebenfalls für Übungen als Hörer über "Öffentliche Veranstaltungen" an. Für die Vorlesungen melden Sie sich bitte auch als Hörer an, NUR wenn eine "normale" Anmeldung nicht möglich ist.
- Klausurzulassungen werden mitgenommen, sofern Sie diese in einem früheren Semester erworben haben.
Abmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen
Die Abmeldung von Modulen und Veranstaltungen ist innerhalb der festgelegten Anmeldephasen möglich. Wenn Sie feststellen, dass Sie begonnene Wahlpflicht- oder Wahlmodule des aktuellen Semesters nicht weiterführen möchten, dann melden Sie sich bitte innerhalb dieses Zeitraums in STiNE selbständig ab. Sollten Sie eine spätere Abmeldung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Aktuelle Informationen zu den An- und Abmeldephasen am Fachbereich Mathematik finden Sie hier.
Prüfungsan- und abmeldung, Terminwechsel
Die Teilnahme an den Modulprüfungen setzt eine Anmeldung bei der für das Prüfungsverfahren zuständigen Stelle (Prüfungsstelle) voraus. Der Zeitraum für die Anmeldung und das Anmeldeverfahren wird von der Prüfungsstelle in geeigneter Weise bekannt gegeben (MIN-Rahmenprüfungsordnung §9 Abs. 1).
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Studierenden selbst via STiNE. Am Fachbereich Mathematik gilt für:
- Klausuren:
Die An- und Ummeldung zu einem Prüfungstermin ist bis um 23:59 Uhr drei Tage vor der Prüfung möglich.
ACHTUNG: Dies gilt nur für Prüfungen, die von der MIN-Fakultät angeboten werden (z.B. gilt dies nicht für Prüfungen der Wirtschaftswissenschaften). - Mündliche Prüfungen:
Die An- und Ummeldung zu einem Prüfungstermin ist bis einschließlich des letzten Vorlesungstages des Semesters bis 13:00 Uhr möglich. - Seminare:
Die An- und Abmeldung zu einem Seminarvortrag gilt nach der zentral festgelegten Anmeldephase als verbindlich.
Hinweise für Studierende der Wirtschaftsmathematik:
Umfassende Information zu den Anmeldungsmodalitäten der Wirtschaftswissenschaften sowie Termine finden Sie auf den Internetseiten des Studienbüros BWL oder VWL. Bitte beachten Sie, dass die Regeln für die Anmeldungen vom anbietenden Fachbereich gemacht werden und diese immer einzuhalten sind. D.h. insbesondere müssen die Klausuren in STiNE angemeldet sein, ansonsten werden die Klausuren nicht korrigiert und nicht bewertet.
Krankmeldung
Wenn Sie an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können, ist die Krankmeldung unverzüglich (spätestens nach 10 Werktagen) im Studienbüro einzureichen. Dies ist auch auf postalischem Weg möglich. Es gilt dann das Datum des Poststempels als Eingangsdatum. Eine Krankschreibung ist als Nachweis üblicherweise ausreichend.
Sollten Sie während der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit erkranken, wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro(studium.math"AT"uni-hamburg.de).
Hinweis für Studierende der Wirtschaftsmathematik:
Bitte reichen Sie die Krankmeldung ebenfalls direkt im Studienbüro Mathematik ein.
Hinweis für Studierende der Lehramtsstudiengänge:
Bitte reichen Sie das Formular 5 (Krankmeldung) beim ZPLA ein. (Hier finden Sie dazu die Anleitung.)
Prüfungsversuche
Für alle Module haben Sie gem. §10 der MIN-Rahmenprüfungsordnung für Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Science und Master of Science zwei Wiederholungsmöglichkeiten, d.h. insgesamt drei Versuche. Werden alle Versuche wahrgenommen und ist das Modul dann nicht erfolgreich abgeschlossen, ist es endgültig nicht bestanden und führt in der Folge zum endgültigen Nichtbestehen des Studiums bzw. des Teilstudiengangs. Sie können Wahlpflichtmodule unbeendet "stehen lassen". D.h. Sie melden den letzten möglichen Versuch nicht an, damit Sie nicht Gefahr laufen, das Modul endgültig nicht zu bestehen. Sie können stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul belegen.
Bevor Sie den dritten Versuch in einem (Wahl-)Pflichtmodul antreten lassen Sie sich im Studienbüro beraten.
ABK-Wahlpflichtmodul
Zum ABK-Wahlpflicht-Modul in der gewünschten Variante (Berufspraktikum/Projekt/Tutorentätigkeit) ist die Anmeldung in STiNE während des gesamten Semesters möglich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich selbstständig zum Modul und zur Prüfung anmelden. Eine konkrete Veranstaltung ist nicht hinterlegt.
Detaillierte Hinweise zum ABK-Wahlpflicht-Modul finden Sie in unserem entsprechenden Merkblatt.
Im Anschluss ist folgende Bescheinigung durch den Betreuer im Studienbüro abzugeben.
Anerkennung von Studienleistungen
Um sich Leistungen aus vorherigen Studien oder Auslandssemestern anerkennen zu lassen, müssen Sie zunächst prüfen, ob klar ist, welche Module in Ihrem Studium mit den anzuerkennenden Leistungen erfüllt werden können. Sollten Sie sich dabei nicht sicher sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Um die Leistungen anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Anerkennungsantrag über STiNE stellen.
Diesen finden Sie unter dem Tab Studium im Menü Studiumsverwaltung > Anträge. Unter laufende Antragsverfahren wählen Sie dann bei "V Fak. MIN - Antrag auf Anerkennung von Leistungen" auf der rechten Seite "Start".
Sobald Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Das restliche Verfahren gehen wir dann mit Ihnen durch.
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Für die Anmeldung zur Abschlussarbeit/Thesis, müssen Sie folgende Voraussetzungen vorweisen:
- Mathematik B.Sc.: Alle Pflichtmodule der ersten Studienphase sowie Vertiefungsmodule im Umfang von 45 LP
- Wirtschaftsmathematik B.Sc.: Alle Pflichtmodule der mathematischen und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagenbildung sowie Vertiefungsmodule im Umfang von 27 LP
- Mathematik und Wirtschaftsmathe M.Sc.: 72 erfolgreich absolvierte Leistungspunkte
Die entsprechenden Daten müssen als Nachweis im individuellen STiNE-Leistungskonto vorhanden sein.
Bitte füllen Sie gemeinsam mit Ihre/r/m Erst- und Zweitgutachter/in das Formular zur Themenausgabe (DE/EN) aus und reichen dieses im Studienbüro ein. Der Antrag kann auch als scan mit elektronischer Unterschrift eingereicht werden. Vom Studienbüro erhalten Sie per e-mail an Ihre Adresse vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de die Bestätigung über die Themenausgabe und das Abgabedatum.
Studierende mit dem Abschluss M.Sc. werden die Masterarbeit in aller Regel bei der Person schreiben, die auch die Forschungsphase (ab. 3. Fachsemester) betreut.
Der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt drei Monate, die Bearbeitungszeit der Masterarbeit sechs Monate.
Ihre Arbeit muss folgende eidesstattliche Versicherung beinhalten, welche auf von Ihnen zu unterschreiben ist:
"Die vorliegende Arbeit habe ich selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt. Die Arbeit habe ich vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht genau der auf dem elektronischen Speichermedium."
Sollten Sie einer Veröffentlichung Ihrer Abschlussarbeit in der Bibliothek des Fachbereichs Mathematik zustimmen, können Sie dies in Ihrer Arbeit vermerken und unterschreiben oder das Formular zur Veröffentlichung der Abschlussarbeit ausgefüllt bei uns abgeben.
Sollten Sie während der Bearbeitung Ihrer Abschlussarbeit erkranken, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
Master: Forschungsphase
Beginn der Forschungsphase
Der Eintritt in die Forschungsphase ist entsprechend den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) des Studiengangs aktenkundig zu machen. Dies kann geschehen durch:
a) eine formlose E-Mail des Betreuers oder einem anderweitig involvierten Hochschullehrer an das Studienbüro mit den lt. FSB erforderlichen Angaben sowie Name und Matrikelnummer des Studierenden und Angabe des Betreuers, sofern dies nicht der Absender ist.
oder
b) formloser schriftlicher Antrag mit den lt. FSB erforderlichen Angaben, der vom Betreuer und Studierenden zu unterzeichnen ist.
Informationen zu den Modulen "Ma-M-EP Einarbeitungsprojekt" und "Ma-M-VP Vorbereitungsprojekt"
Die Module "Ma-M-EP Einarbeitungsprojekt" und "Ma-M-VP Vorbereitungsprojekt" sind verpflichtender Bestandteil der einjährigen Forschungsphase der Masterstudiengänge Mathematical Physics und Mathematics. Der Eintritt in die Forschungsphase ist gem. der Fachspezifischen Bestimmungen anzuzeigen und aktenkundig zu machen. Die beiden Projektmodule sowie die anschließende Masterarbeit sind inhaltlich als untrennbare Einheit anzusehen. Die Module dienen der Einarbeitung in das spezielle Fachgebiet, in dem die Masterarbeit geschrieben werden soll, führen in das wissenschaftliche Arbeiten ein und legen die weiteren fachlichen und methodischen Grundlagen für die Masterarbeit.
Für beide Module werden je 15 LP vergeben, es gibt jeweils eine Modulabschlussprüfung und Bewertung. Die Prüfungsart obliegt der Vereinbarung zwischen dem Betreuer und dem Studierenden ebenso wie die Inhalte und Form der Projekte.
Der Eintrag der Bewertung der Projekte in das STiNE-Leistungskonto wird im Studienbüro erfasst. Hierzu ist das Formular "Bescheinigung Einarbeitungsprojekt_Vorbereitunsgprojekt im Masterstudium" unterschrieben einzureichen. Sofern das bearbeitete Thema für das Einarbeitungs- bzw. Vorbereitungsprojekt später im Transcript of Records ausgewiesen werden soll, muss dies auf dem Formular erfasst werden. Die Themenangabe ist optional, ebenso die englische Übersetzung des Themas. Wird keine Übersetzung angegeben, so erscheint auf dem englischsprachigen Transcript nur der Modultitel.
In den Masterstudiengängen Mathematical Physics und Mathematics sind beide Module verpflichtend zu belegen und unterliegen damit der Fristenregelung nach § 10 der MIN-Rahmenprüfungsordnung. Das Modul "Vorbereitungsprojekt" steht in den Masterstudiengängen Wirtschaftsmathematik und Technomathematik als Wahlpflichtmodul zur Verfügung. Auch hier wäre das o.g. Formular zur Leistungserfassung im Studienbüro Mathematik abzugeben.
Wichtige Hinweise:
a) Die Mastermodule "Einarbeitungsprojekt" und "Vorbereitungsprojekt" sind in STiNE anzumelden. In STiNE wird aufgrund der individuellen Betreuung kein Dozent angegeben sein (N.N.) und zusätzlich zum Modul wird nur noch die Prüfung angemeldet.
b) Veranstaltungen, deren Besuch im Rahmen des Einarbeitungs- oder Vorbereitungsprojekts vereinbart wurden sind immer und in jedem Fall als Hörer über den Bereich "Öffentliche Veranstaltungen" anzumelden. (Denn diese (Studien-)leistungen sind Bestandteile der Vereinbarung und fließen in die Bewertung der Projekte ein. Diese werden ausschließlich auf o.g. Wege erfasst.)
Master: Angeleitetes Selbststudium
Das Modul "Angeleitetes Selbststudium" (Ma-M-AS), welches im Rahmen der Masterstudiengänge absolviert werden kann, wird nicht über STiNE zur Anmeldung angeboten.
Das "Angeleitete Selbststudium" dient der Einarbeitung in ein mathematisches Spezialthema und dem Erlernen spezieller mathematischer Techniken und wird durch einen Hochschullehrer betreut. Die Inhalte und weitere Rahmenbedingungen gem. der Fachspezifischen Bestimmungen werden zwischen dem Betreuer und Studierenden vereinbart. Wenn Sie das "Angeleitete Selbststudium" absolviert haben, geben Sie die unter "Formulare" zur Verfügung stehende nachträgliche Bescheinigung im Studienbüro ab.