Studierende werden gebeten, bei allen E-Mails ihre Matrikelnummer und ihren Studiengang anzugeben,
und immer ihre TUHH-Mail-Adresse <vorname.nachname@tuhh.de> zu verwenden,
damit ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann.
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Klausuren im SoSe 2025
Alle Informationen zu den (aus zwei Modulen zusammengefaßten oder einzelnen Modul-) Klausuren
stehen nun unter dem Links in der folgenden Übersicht
(z. B. Klausur-Termine, erlaubte Hilfsmittel, Beratungs-Termine, Ergebnis-Listen, Einsichts-Termine).
Klausur Mathematik IV (Differentialgleichungen II / Komplexe Funktionen)
Verantwortlichkeiten:
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Veranstalter und Prüfer:
Prof. Dr. Jens Struckmeier
(Differentialgleichungen II)
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Prof. Dr. Armin Iske
(Komplexe Funktionen)
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Organisation:
Dr. Peywand Kiani, Dr. Claus Goetz
Klausur-Termin
Aufgaben und Lösungen zur Klausur:
Klausur-Ergebnisse:
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Mathematik IV (Differentialgleichungen II + Komplexe Funktionen)
(Stand/Status: 09.09.2025)
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Wenn Sie Fragen zu Ihren Ergebnissen haben, gehen Sie bitte zur Klausur-Einsicht am 24.09.2025.
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Sollte Ihr Ergebnis nicht aufgeführt sein, so kann das mehrere Gründe haben.
Bitte wenden Sie sich dann von Ihrer TUHH-Mail-Adresse <vorname.nachname(at)tuhh.de>
an Frau Monika Jampert
(per E-Mail).
Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikel-Nummer und Ihren Studiengang an.
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Information zum weiteren Ablauf
Nach der Klausureinsicht werden die Einsprüche überprüft und die Noten ggf. aktualisiert.
Die endgültigen Noten wurden am 02.10.2025 (vor 21 Uhr) in TUNE eingetragen.
Falls Sie aus einem wichtigen Grund Ihre Note früher benötigen, teilen Sie diesen Grund bitte
Monika Jampert per E-Mail
mit.
Bitte verwenden Sie dazu Ihre TUHH-Mail-Adresse <vorname.nachname@tuhh.de>
und geben Sie Ihre Matrikel-Nummer und Ihren Studiengang an.
Klausur-Einsicht:
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Klausureinsicht Mathe IV:
Mi., 24.09.2025, 15:30-16:30 Uhr
UniHH, Bundesstr. 55, 20246 Hamburg - Raum 142
Für die Klausur-Einsicht ist keine Anmeldung erforderlich.
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Studien- und Prüfungs-Ordnung der TUHH:
[PDF]
/
[HTML]
(ASPO vom 22.11.2017, in der Fassung vom 22.09.2021, veröffentlicht am 02.10.2021, tritt in Kraft am 01.10.2018)
§ 28 Einsicht in die Prüfungsakten (Auszug; Seite 29)
(1) Nach schriftlichen Prüfungen können die Studentinnen und Studenten an einem
am Tag der Prüfung von der Prüferin oder dem Prüfer festgelegten und bekannt
gegebenen Termin Einsicht in ihre bewerteten Prüfungsarbeiten nehmen.
Spätere Einsichtnahmen können den Studentinnen und Studenten durch den
Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag gewährt werden.
Bei der Einsichtnahme sind der Studentin oder dem Studenten auf Wunsch die
Bewertung und die Bewertungsmaßstäbe der Prüfung zu erläutern.
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