Studierende werden gebeten, bei allen E-Mails ihre Matrikelnummer und ihren Studiengang anzugeben,
und immer ihre TUHH-Mail-Adresse <vorname.nachname@tuhh.de> zu verwenden,
damit ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann.
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Mündliche Prüfungen
Die mündlichen (Ergänzungs-) Prüfungen [MEP] werden nach den Klausur-Einsichten
durchgeführt und finden (in der Regel) in der Bundesstr. 55 (Geomatikum), 20146 Hamburg statt.
Es ist sinnvoll, dass Sie sich schon jetzt beim Prüfer über den üblichen Ablauf der Prüfung
informieren und ggf. weitere Fragen stellen.
Kontakt-Daten können Sie in der unten aufgeführten Übersicht finden.
Bemerkung:
Über die Zulassung zur Nachprüfung entscheidet das
Prüfungsamt der TUHH!
Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte den
Prüfungsordnungen (PO).
Hinweise:
Für Mathematik III und Mathematik IV gilt:
Bei einer Klausur aus zwei Modulen wird in der Regel das Modul geprüft,
in dem weniger Punkte erreicht wurden.
Aber die Prüfer behalten sich vor, ggf. über beide Module zu prüfen.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Ihnen mitgeteilten Prüfungs-Terminen
und bringen Sie Studenten- und Personalausweis mit!
Die Prüfungs-Termine finden im vorgegebenen Prüfungszeitraum statt
und werden von den Prüfern festgelegt!
Bitte bereiten Sie sich gut auf diese Prüfungen vor - nutzen Sie am besten
auch die Sprechstunden der Übungsgruppenleiter!
Wenn Sie Fragen zum Inhalt der Prüfung haben, wenden Sie sich bitte
an die jeweiligen Prüfer.
Auszug aus der
Studien- und Prüfungs-Ordnung der TUHH (PDF)
ASPO vom 22.11.2017, in der Fassung vom 22.09.2021, veröffentlicht am 09.10.2021, tritt in Kraft am 01.10.2018 (PDF)
§ 24 Wiederholbarkeit von Prüfungen, mündliche Ergänzungsprüfungen
(Auszug; ab Seite 25)
(1) Prüfungen, die mit 4,0 oder besser beziehungsweise mit "bestanden" bewertet wurden,
gelten als bestanden und können nicht wiederholt werden.
(2) Prüfungen, die mit 5,0 beziehungsweise mit "nicht bestanden" bewertet wurden,
gelten als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens
zwei-mal wiederholt werden.
(3) Wird eine Klausur (§ 16 Absatz 2 Buchstabe a) im dritten Prüfungsversuch nicht bestanden,
findet auf Antrag der Studentin oder des Studenten eine mündliche Ergänzungsprüfung zu der
nicht bestandenen Klausur statt. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ein geleitetes
Prüfungsgespräch, das die in der nicht bestandenen Prüfung oder in dem dazugehörigen Modul
behandelten Themengebiete zum Inhalt hat. Das Ergebnis und die wesentlichen Gegenstände der
mündlichen Ergänzungsprüfung werden in einem Protokoll stichwortartig festgehalten.
(4) Wird eine Klausur (§ 16 Absatz 2 Buchstabe a) im zweiten Prüfungsversuch nicht bestanden,
findet auf Antrag der Studentin oder des Studenten eine mündliche Ergänzungsprüfung zu
der nicht bestandenen Prüfung nur dann statt, wenn alle anderen für das Bestehen des
Studiums erforderlichen Prüfungen, mit Ausnahme der Abschlussarbeit
(§ 16 Absatz 2 Buchstabe g), bereits bestanden wurden.
(5) Vor der mündlichen Ergänzungsprüfung muss der Studentin oder dem Studenten Gelegenheit
zur Einsicht in die Prüfungsarbeit gegeben werden. Der Antrag auf eine mündliche
Ergänzungsprüfung ist beim Zentralen Prüfungsamt spätestens innerhalb einer Frist
von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse des
Prüfungszeitraums schriftlich zu stellen.
Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf die mündliche Ergänzungsprüfung.
Wird die mündliche Ergänzungsprüfung bestanden, ist die Prüfung insgesamt mit der
Note 4,0 zu bewerten.
(Aktualisiert: 11.03.2022)
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Die Anmeldung zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) erfolgt per
E-Mail mit Ihrer TUHH-Mail-Adresse <vorname.nachname@tuhh.de>
beim Sekretariat des Prüfers: Monika Jampert.
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Zusatz zur Anmeldung: Die 14-tägige Frist für die Anmeldung zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP)
gilt ab dem Datum der Notenverbuchung in TUNE. Sie können sich aber bereits frühzeitig nach den Klausuren bzw.
vor der Notenverbuchung für eine MEP anmelden.
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Die Notenverbuchung in TUNE wird bis bzw. am 30.09.2024 durchgeführt.
Danach melden Sie sich bitte bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter
vom Prüfungsamt (ZPA) und lassen sich die Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
ausstellen. Bitte senden Sie die Zulassung vorab als PDF-Datei an Monika Jampert
(per E-Mail),
das Original bringen Sie dann bitte zur Prüfung mit.
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Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) nach § 24 ASPO können bis 15.11.2024
durchgeführt werden.
Die Termine werden vom jeweiligen Prüfer festgelegt und finden voraussichtlich
Anfang Mail statt.
Die Anmeldung für einen Termin erfolgt durch die Studierenden per E-Mail beim
zuständigen Sekretariat: Monika Jampert.
Die Zulassung zur MEP erfolgt durch die Studierenden persönlich im Zentralen Prüfungsamt.
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Hinweis zum Prüfer: Als Prüfer für die Ergänzungsprüfungen sind nur die
Professoren zugelassen, die im jeweiligen Semester die Klausuren gestellt bzw.
die Vorlesung gehalten haben.
Klausur-/Prüfungs-Module:
Mathe III: Analysis III / Mathe III: DGL I /
Mathe IV: DGL II / Mathe IV: Kompl. Fkt.
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Anmeldung bei:
Monika Jampert (UniHH) per
E-Mail
/ E-Mail mit Platzhalter
Erforderliche Angaben:
Nachname, Vorname, Matrikel-Nr., Studiengang, Prüfungsfach
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Weitere Informationen:
Alle Studierenden, die sich zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem
der genannten Prüfungsfächer anmelden, erhalten eine Benachrichtigung mit
weiteren Informationen sowie zu Ihrem Prüfungstermin.
Eine Anmeldung ist gleich nach den Klausuren möglich.
Die Termine werden aber in der Regel erst nach der Klausureinsicht festgelegt.
Sie können sich beim jeweiligen Prüfer über den Ablauf der Prüfung informieren
und ggf. weitere Fragen stellen.
Kontakt-Daten finden Sie z. B. in der Rubrik
"Sprechstunden" (Ferien)
bzw.
"Sprechstunden" (Semester).
Die mündlichen Ergänzungsprüfungen finden entweder
in Hamburg (Bundesstraße 55, 20146 Hamburg - Geomatikum) oder
in Harburg (Am Schwarzenberg-Campus 3 - Gebäude E, 4. OG)
statt.
Termine mündliche Ergänzungs-Prüfungen (MEP)
Mündliche Ergänzungsprüfungen nach § 24 ASPO können bis 15.05.2024
durchgeführt werden.
Der Termin wird vom jeweiligen Prüfer festgelegt.
Bitte beachten Sie die Angaben in der folgenden Übersicht.
Klausur/Modul: Mathematik III
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Veranstalter/Prüfer DGL I:
Prof. Dr. Thomas Schmidt
(Raum 107, Geomatikum)
Termine:
Die Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Hinweis: Bitte wenden Sie sich
per E-Mail
an Herrn Schmidt, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
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Veranstalter/Prüfer Analysis III:
Prof. Dr. Jens Struckmeier
(Raum 113, Geomatikum)
Termine:
Die Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Hinweis: Bitte wenden Sie sich
per E-Mail
an Herrn Struckmeier, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Klausur/Modul: Mathematik IV
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Veranstalter/Prüfer DGL II:
Prof. Dr. Jörn Behrens
Die Termine werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
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Veranstalter/Prüfer Komplexe Funktionen:
Prof. Dr. Jens Struckmeier
Die Termine werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Wenn Sie Ihren Termin für die mündliche Ergänzungs-Prüfung absagen wollen, informieren Sie bitte
den Prüfer und Monika Jampert möglichst frühzeitig per E-Mail darüber.
Bei Absage eines Termins aus gesundheitlichen Gründen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen:
Auszüge aus den
FAQ / Prüfungsamt der TUHH (HTML)
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18. Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank geworden bin
und die Prüfung nicht antreten kann?
Wenn Sie am Tag einer Klausur bzw. Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen,
der die Erkrankung attestiert.
Füllen Sie das Formular
"Erforderliche Daten zum Erfassen eines ärztlichen Attestes"
aus und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung bei.
Beides müssen Sie innerhalb von 3 Tagen im Zentralen Prüfungsamt einreichen (§25 (2) ASPO).
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, um die Prüfungsunfähigkeits nachzuweisen.
Nutzen Sie das oben benannte Dokument, um es durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin ausfüllen zu lassen.
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19. Ich war nachweisbar krank, habe aber dennoch an der Prüfung bzw. Klausur teilgenommen.
Wer an einer Prüfung bzw. Klausur teilnimmt, erklärt dadurch seine Prüfungsfähigkeit.
Wer sich falsch einschätzt, muss die Konsequenzen tragen.
Wer allerdings während einer Prüfung bzw. Klausur feststellt, der Prüfung bzw. Klausur
aus gesundheitlichen Gründen doch nicht gewachsen zu sein, muss dies der Aufsicht
und dem Prüfungsamt unverzüglich mitteilen.
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