Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die BaFöG-Vertrauensdozenten sind insbesondere zuständig
für Einstufungsbescheinigungen (z. B. bei einem Studienfachwechsel)
und für den zur Weiterförderung (in der Regel nach dem
4. Semester) notwendigen Leistungsnachweis, dass
ordnungsgemäß studiert wurde.
BAföG Bescheinigung nach § 48
Liebe Studierende,
für die Weiterförderung durch das BaföG nach dem vierten Fachsemester
ist es notwendig, dem Studierendenamt eine Eignungsbescheinigung
nach § 48 des BAföG vorzulegen.
Mit dieser Bescheinigung wird durch den BaföG-Beauftragten bzw. die Bafög-Beauftragte
des Studienfaches bestätigt, dass Sie bei geordnetem Verlauf Ihres Studiums die
üblichen Studienleistungen bis zum Ende des vierten Fachsemesters erbracht haben.
Als Nachweis des erfolgreichen Studiums erwarten wir von Ihnen,
dass Sie drei der grundlegenden mathematischen Module (Lineare Algebra, Analysis,
Numerik und Stochastik bzw. Mathematik für Studierende der Lehrämter)
erfolgreich abgelegt haben.
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sprechstunden der BaföG-Beauftragten.
Bitte bringen Sie dazu das ausgefüllte § 48-Formblatt und einen aktuellen
STiNE-Ausdruck Ihrer Studienleistungen mit.
Förderungsdozenten
Prof. Dr. Thomas Andreae
Diskrete Mathematik
Bundesstr. 55, 2.OG - Raum 238, 20146 Hamburg
Sprechstunde im SoSe 2013:
Mo 10:15–10:45 Uhr, Do 18:15–18:45 Uhr
Tel.: 040 42838-5196
Fax: 040 42838-5190
E-Mail: andreae(at)math.uni-hamburg.de
Prof. Dr. Hans Joachim Oberle
Optimierung und Approximation
Bundesstr. 55, 1. OG - Raum 120, 20146 Hamburg
Sprechstunde im SoSe 2013:
Di 14:00–15:00 Uhr, Fr 14:00–15:00 Uhr
Tel.: 040 42838-5113
Fax: 040 42838-5117
E-Mail: oberle(at)math.uni-hamburg.de
Hinweis
Die angegebenen Sprechzeiten für das SoSe 13 sind bis zum Ende der Vorlesungszeit (13. Juli 2013) gültig;
in der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde nach Vereinbarung (per E-Mail) statt.
Weitere Informationen finden Sie unter
Studierendenwerk Hamburg.