Promovieren am Fachbereich Mathematik
Informationen zum Promotionsstudium und -verfahren sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf den folgenden Seiten.
Das Studienbüro Mathematik ist für die Prüfungsverwaltung der Promotionsverfahren des Faches Mathematik zuständig.
Erste Ansprechpartnerin für Promotionsangelegenheiten ist Frau Einfeldt (Raum E 16, Tel. 4107) oder Frau Bendrig (Raum E 18, Tel. 9260).
Übergangsregelungen zu Promotionsordnung Mathematik
Die bisherige Promotionsordnung der Mathematik sieht für die Fächer Mathematik und Geschichte der Naturwissenschaften keine Zulassung zu Beginn der Promotion vor; resultierend müssten sich alle derzeit Promovierenden ab April um eine Zulassung gemäß Fakultäts-Promotionsordnung bemühen. Um Doktoranden dennoch die Möglichkeit zu eröffnen ihre Promotion nach der Fachbereichs-Promotionsordnung abzuschließen, gibt es folgende Übergangsregelung:
Promovierende in den Fächern Mathematik und Geschichte der Naturwissenschaften, die eine Bestätigung über ein Betreuungsverhältnis durch einen Professor haben und wissenschaftliche Mitarbeiter der UHH sind oder ein Stipendium der UHH erhalten haben (Stichtag 1. Dezember 2010), können ihre Promotion nach der Fachbereichs-Promotionsordnung abschließen.
Betreuungsvereinbarung
Die neue Promotionsordnung sieht vor, dass zwischen Promovierenden und Betreuerin oder Betreuer eine Betreeungsvereinbarung zur schließen ist. Hierfür steht eine Muster-Vereinbarung, die vom Fach-Promotionsausschuss beschlossen ist, zur Verfügung. Die Betreuungsvereinbarung darf ergänzt oder verändert werden.
Betreeungsvereinbarung Mathematik (PDF)
Betreeungsvereinbarung Mathematik (WORD)
kumulative Dissertation
Für eine kumulative Dissertation müssen drei Gutachter bestellt werden, darunter eine externe Gutachterin oder externer Gutachter.
Aufgaben des Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschusses
Gemäß §2(4) der Promotionsordnung
der Fakultät für Mathematik,
Informatik und Naturwissenschaften
der Universität Hamburg
wurden folgende Aufgaben auf den Vorsitzenden des Fach-Promotionsausschusses übertragen:
- Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren
- Einsetzen der Prüfungskommission für das jeweililge Promotionsverfahren
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