Infotheke
An- und Abmeldungen zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen
Anmeldephasen
Die Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen in STiNE ist obligatorisch. Sie ist nur während der zentral festgelegten Anmeldephasen der Universität möglich. Es erfolgt immer zunächst eine Anmeldung zum Modul, erst dann werden die zugeordneten Veranstaltungen und Prüfungen, die im Rahmen des Moduls beleget werden können, angeboten.
Alle Seminare und Proseminare unseres Fachbereichs sind grundsätzlich im Rahmen der vorgezogenen Anmeldephase anzumelden. Diese ist ebenfalls zentral festgelegt. Bitte informieren Sie sich über das STiNE-Info-Portal oder auf unserer Studienbüro-Webseite "Aktuelles".
Abmeldephasen
Die Abmeldephase für Module und Veranstaltungen ist am Fachbereich Mathematik immer bis ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich.
Wenn Sie feststellen, dass Sie begonnene Wahlpflicht- oder Wahlmodule des aktuellen Semesters nicht weiterführen möchten, dann melden Sie sich bitte innerhalb dieses Zeitraums in STiNE selbständig ab.
Informationen zu den An- und Abmeldephasen am Fachbereich Mathematik finden Sie unter Aktuelles.
Prüfungsan- und abmeldung, Terminwechsel
Die Rahmenprüfungsordnungen §9 Abs.1 der MIN-Fakultät legen für Studierende mit dem Abschluss Bachelor of Science oder Master of Science verbindlich fest:
"Die Teilnahme an den Modulprüfungen setzt eine
Anmeldung bei der für das Prüfungsverfahren zuständigen
Stelle (Prüfungsstelle) voraus. Der Zeitraum für die Anmeldung
und das Anmeldeverfahren wird von der Prüfungsstelle
in geeigneter Weise bekannt gegeben."
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die Studierenden selbst via STiNE.
Am Fachbereich Mathematik gilt
für Klausuren:
Die An- und Ummeldung zu einem Prüfungstermin ist bis zu einem Tag vor Stattfinden der Prüfung bis 13:00 Uhr möglich.
ACHTUNG: Dies gilt so nur, wenn die Termine im Studienbüro bekannt sind und nur für Prüfungen, die auch vom Fachbereich Mathematik angeboten werden (z.B. gilt dies nicht für Prüfungen der Wirtschaftswissenschaften).
für mündliche Prüfungen:
Die An- und Ummeldung zu einem Prüfungstermin ist bis einschließlich des letzten Vorlesungstages des Semesters bis 13:00 Uhr möglich.
Krankmeldungen
Wenn Sie an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können, ist die Krankmeldung unverzüglich im Studienbüro einzureichen. Dies ist auch auf postalischem Weg möglich. Es gilt dann das Datum des Poststempels als Eingangsdatum. Eine Krankschreibung ist als Nachweis üblicherweise ausreichend. Der Prüfungsausschuss kann ggf. die Vorlage eines qualifizierten Attests verlangen.
Hinweis für Studierende der Wirtschaftsinformatik:
Bitte reichen Sie die Krankmeldung ebenfalls direkt im Studienbüro Mathematik ein.
Prüfungsversuche
Seit dem Wintersemester 2012/13 gibt es für jedes
Modul in Studiengängen des Fachbereichs Mathematik (noch nicht
für Lehramt!)
die Versuchsregelung. Für alle Module haben Sie
gem. §10 der
MIN-Rahmenprüfungsordnung
für
Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Science und
Master of Science zwei Wiederholungsmöglichkeiten, d.h. insgesamt
drei Versuche.
Werden alle Versuche wahrgenommen und ist das Modul
dann nicht erfolgreich abgeschlossen, ist es endgültig nicht
bestanden und führt in der Folge zum endgültigen
Nichtbestehen des Studiums bzw. des Teilstudiengangs.
Sie können Wahlpflichtmodule unbeendet "stehen lassen". D.h. Sie
melden den letzten möglichen Versuch nicht an, damit Sie nicht
Gefahr laufen, das Modul endgültig nicht zu bestehen. Sie
können stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul belegen.
Für Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemster 2012/13
aufgenommen haben gilt eine
Übergangsregelung.
Zulassung zur Abschlussarbeit und Themenausgabe
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach FSB (Zu §14) beantragt werden (und sollte dies nach §14 der Prüfungsordnung), wenn alle Pflichtmodule der Grundlagenbildung, sowie Vertiefungsmodule im Umfange von mindestens 27 Leistungspunkten erfolgreich absolviert sind.
Die Zulassung zur Masterarbeit kann nach FSB (Zu §14) beantragt werden (und sollte dies nach §14 der Prüfungsordnung), wenn mindestens 72 Leistungspunkte erfolgreich absolviert sind.
Die entsprechenden Daten müssen als Nachweis im individuellen Stine-Leistungskonto vorhanden sein. Das Formular für den Antrag auf Zulassung finden Sie auf der Seite "Formulare". Füllen Sie es aus und geben es unterschrieben im Studienbüro Mathematik ab. Der Zulassungsantrag kann auch per Post zugesandt oder in den Briefkasten des Studienbüros eingeworfen werden.
Sie erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Zulassung gesandt.
Es empfiehlt sich, die Zulassung zu beantragen, wenn die Zulassungskriterien erfüllt sind - auch wenn die Ausgabe des Themas erst später beginnen soll.
Wenn Sie die Zulassung zur Bachelorarbeit erhalten haben, können Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer Ihrer Arbeit suchen, die, bzw. der bereit ist,Ihnen ein Thema zu stellen und die Arbeit zu betreuen.
Ferner bietet sich an, sofern das Gebiet, auf dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben wollen, schon feststeht, sich schon frühzeitig mit einer Betreuerin oder einen Betreuer in Verbindung zu setzen, um eventuelle Vorarbeiten zu erledigen und für Ihr gewünschtes Thema notwendige Voraussetzungen zu erwerben. Studierende mit dem Abschluss M.Sc. werden die Masterarbeit in aller Regel bei der Person schreiben, die auch bereits die Forschungsphase (ab. 3. Fachsemester) betreut.
Gleichzeitig wird von der Betreuerin oder dem Betreuer der weitere Gutachter oder Gutachterin für die Arbeit benannt. Auch mit diesem Gutachter oder dieser Gutachterin sollten Sie möglichst vorher die Bereitschaft zur Begutachtung abklären.
Für die Ausgabe des Themas nutzen Sie bitte das dafür vorgesehen Formular.
Vom Studienbüro erhalten Sie per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Bestätigung, dass das Thema gestellt wurde und den Tag der Abgabe mitgeteilt - der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt drei Monate, die Bearbeitungszeit der Masterarbeit sechs Monate.
Informationen und Merkblätter
Das Referat Qualität und Recht der Universität Hamburg stellt zu zentralen Fragen Merkblätter zur Verfügung. Diese richten sich sowohl an Studierende als auch Lehrende und Mitarbeiter der Universität Hamburg. Zu folgenden Themen stehen Merkblätter zur Verfügung:
Anerkennung extern erbrachter Leistungen, Widerspruchsverfahren für Studierende, Widerspruchsverfahren für Fakuläten, Berechnung von Fristen.
Merkblätter - Handreichungen des Referats Qualität und Recht
Hinweise für die Durchführung des Moduls ABK3
Ab dem Wintersemester 2011/12 ist das ABK3-Modul in der gewünschten Variante (Berufspraktikum/Projekt/Tutorentätigkeit) während der Anmeldephasen in STiNE anzumelden.
In STiNE wird aufgrund der individuellen Betreuung kein Dozent angegeben sein (N.N.) und zusätzlich zum Modul wird nur noch die Prüfung angemeldet.
Nach Beendung des Moduls geben Sie eine Bescheinigung über die absolvierten Leistungen im Studienbüro Mathematik ab. Die Bescheinigung finden Sie auf unseren Formularseiten unter der Bezeichnung "ABK Bescheinigung".
Hinweise für die ABK 3.x-Module im Studiengang Wirtschaftsmathe (B.Sc.)
...gilt aber auch für Mathe (B.Sc.)-Studierende
Merkblatt ABK3.x-Modul
Hinweise für Wirtschaftsmathematik (B.Sc.)zur Anmeldung bei den WiWis
Umfassende Information zu den Anmeldungsmodalitäten der Wirtschaftswissenschaften sowie Termine finden Sie Studienbüro Wirtschaftswissenschaften > Service
Bitte beachten Sie, dass die Regeln für die Anmeldungen vom anbietenden Fachbereich gemacht werden und diese immer einzuhalten sind. D.h. insbesondere müssen die Klausuren in STiNE angemeldet sein, ansonsten werden die Klausuren nicht korrigiert und nicht bewertet.
Beginn der Forschungsphase
Der Eintritt in die Forschungsphase ist entsprechend den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) des Studiengangs aktenkundig zu machen. Dies kann geschehen durch:
a) eine formlose E-Mail des Betreuers oder einem anderweitig involvierten Hochschullehrer an das Studienbüro mit den lt. FSB erforderlichen Angaben sowie Name und Matrikelnummer des Studierenden und Angabe des Betreuers, sofern dies nicht der Absender ist.
oder
b) formloser schriftlicher Antrag mit den lt. FSB erforderlichen Angaben, der vom Betreuer und Studierenden zu unterzeichnen ist.
Beispiele für die Meldung der Forschungsphase
Informationen zu den Modulen "Ma-M-EP Einarbeitungsprojekt" und "Ma-M-VP Vorbereitungsprojekt"
Die Module "Ma-M-EP Einarbeitungsprojekt" und "Ma-M-VP Vorbereitungsprojekt" sind verpflichtender Bestandteil der einjährigen Forschungsphase der Masterstudiengänge Mathematical Physics und Mathematics. Der Eintritt in die Forschungsphase ist gem. der Fachspezifischen Bestimmungen anzuzeigen und aktenkundig zu machen. Die beiden Projektmodule sowie die anschließende Masterarbeit sind inhaltlich als untrennbare Einheit anzusehen. Die Module dienen der Einarbeitung in das spezielle Fachgebiet, in dem die Masterarbeit geschrieben werden soll, führen in das wissenschaftliche Arbeiten ein und legen die weiteren fachlichen und methodischen Grundlagen für die Masterarbeit.
Für beide Module werden je 15 LP vergeben, es gibt jeweils eine Modulabschlussprüfung und Bewertung. Die Prüfungsart obliegt der Vereinbarung zwischen dem Betreuer und dem Studierenden ebenso wie die Inhalte und Form der Projekte.
Der Eintrag der Bewertung der Projekte in das STiNE-Leistungskonto wird im Studienbüro erfasst. Hierzu ist das Formular "Bescheinigung Einarbeitungsprojekt_Vorbereitunsgprojekt im Masterstudium" unterschrieben einzureichen. Sofern das bearbeitete Thema für das Einarbeitungs- bzw. Vorbereitungsprojekt später im Transcript of Records ausgewiesen werden soll, muss dies auf dem Formular erfasst werden. Die Themenangabe ist optional, ebenso die englische Übersetzung des Themas. Wird keine Übersetzung angegeben, so erscheint auf dem englischsprachigen Transcript nur der Modultitel.
In den Masterstudiengängen Mathematical Physics und Mathematics sind beide Module verpflichtend zu belegen und unterliegen damit der Fristenregelung nach § 10 der MIN-Rahmenprüfungsordnung.
Das Modul "Vorbereitungsprojekt" steht in den Masterstudiengängen Wirtschaftsmathematik und Technomathematik als Wahlpflichtmodul zur Verfügung. Auch hier wäre das o.g. Formular zur Leistungserfassung im Studienbüro Mathematik abzugeben.
Wichtige Hinweise:
a) Ab dem Wintersemester 2011/12 sind die Mastermodule "Einarbeitungsprojekt" und "Vorbereitungsprojekt" während der Anmeldephasen in STiNE anzumelden. In STiNE wird aufgrund der individuellen Betreuung kein Dozent angegeben sein (N.N.) und zusätzlich zum Modul wird nur noch die Prüfung angemeldet.
b) Veranstaltungen, deren Besuch im Rahmen des Einarbeitungs- oder Vorbereitungsprojekts vereinbart wurden sind immer und in jedem Fall als Hörer über den Bereich "Öffentliche Veranstaltungen" anzumelden. (Denn diese (Studien-)leistungen sind Bestandteile der Vereinabarung und fließen in die Bewertung der Projekte ein. Diese werden ausschließlich auf o.g. Wege erfasst.)
Modul "Ma-M-AS Angeleitetes Selbststudium"
Das Modul "Angeleitetes Selbststudium", welches im Rahmen der Masterstudiengänge absolviert werden kann, wird nicht über STiNE zur Anmeldung angeboten.
Das "Angeleitete Selbststudium" dient der Einarbeitung in ein mathematisches Spezialthema und dem Erlernen spezieller mathematischer
Techniken und wird durch einen Hochschullehrer betreut. Die Inhalte und weitere Rahmenbedingungen gem. der Fachspezifischen Bestimmungen werden zwischen dem Betreuer und Studierenden vereinbart. Wenn Sie das "Angeleitete Selbststudium" absolviert haben, geben Sie die unter "Formulare" zur Verfügung stehende nachträgliche Bescheinigung im Studienbüro ab.
Hinweise für Studierende der Wirtschaftsmathematik (M.Sc.)zur Anmeldung bei den WiWis
Umfassende Information zu den Anmeldungsmodalitäten der Wirtschaftswissenschaften sowie Termine finden Sie Studienbüro Wirtschaftswissenschaften > Service
Bitte beachten Sie, dass die Regeln für die Anmeldungen vom anbietenden Fachbereich gemacht werden und diese immer einzuhalten sind. D.h. insbesondere müssen die Klausuren in STiNE angemeldet sein, ansonsten werden die Klausuren nicht korrigiert und nicht bewertet.
Lehramtsspezifisches Referat / Lehramtsspezifisches Projekt
Über das erfolgreiche Absolvieren eines Lehramtsspezifischen Referats oder Lehramtsspezifischen Projekts ist im Studienbüro Mathematik eine Bescheinigung abzugeben. Die entsprechenden Formulare zur Bestätigung dieser Leistung finden Sie in unserer Formularsammlung. Zur Formularsammlung
Hinweis:
Ab dem Wintersemester 2011/12 sind die Module für das Lehramtsspezifische Referat bzw. Lehramtspezifische Projekt während der Anmeldephasen in STiNE anzumelden.
In STiNE wird aufgrund der individuellen Betreuung kein Dozent angegeben sein (N.N.) und zusätzlich zum Modul wird nur noch die Prüfung angemeldet.
Übergangslösungen und Anerkennungsregelungen
Übergangslösungen und Anerkennungsregelungen
Für die Diplomstudierende der Wirtschaftsmathematik gilt für die Anmeldung / Teilnahme an Klausuren der Wirtschaftswissenschaften:
Die Studierenden gehen unangemeldet zur Klausur und füllen vor Ort ein Formular (Klausurteilnahme unter Vorbehalt) aus. Alle weiteren Bearbeitungsschritte werden im Anschluss zwischen den Studienbüros geregelt.
Hier finden Sie Informationen zu Einzelprüfungen, Anwendungsfächern in den Diplomstudiengängen sowie zu den Zwischenprüfungen der Lehrämter.
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