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Mündliche Prüfungen zum WiSe 2021/2022


Krankmeldung

Auszüge aus den FAQ / Prüfungsamt der TUHH (HTML)

18. Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann?

Wenn Sie am Tag einer Klausur bzw. Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung attestiert. Füllen Sie das Formular "Erforderliche Daten zum Erfassen eines ärztlichen Attestes" aus und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung bei. Beides müssen Sie innerhalb von 3 Tagen im Zentralen Prüfungsamt einreichen (§25 (2) ASPO).

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, um die Prüfungsunfähigkeits nachzuweisen. Nutzen Sie das oben benannte Dokument, um es durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin ausfüllen zu lassen.

19. Ich war nachweisbar krank, habe aber dennoch an der Prüfung bzw. Klausur teilgenommen.

Wer an einer Prüfung bzw. Klausur teilnimmt, erklärt dadurch seine Prüfungsfähigkeit. Wer sich falsch einschätzt, muss die Konsequenzen tragen.

Wer allerdings während einer Prüfung bzw. Klausur feststellt, der Prüfung bzw. Klausur aus gesundheitlichen Gründen doch nicht gewachsen zu sein, muss dies der Aufsicht und dem Prüfungsamt unverzüglich mitteilen.


 
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