Schriftzug: Fachbereich Mathematik 
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Pflicht zur Studienberatung im Studiengang Mathematik-Diplom bei Überschreitung der Regelstudienzeit

Studierende, die die Regelstudienzeit von 5 Semestern bis zum Vordiplom um 3 Monate überschreiten, ohne die Diplomvorprüfung bestanden zu haben, sind verpflichtet, sich einer Studienberatung zu unterziehen.

Die zugehörige Bescheinigung muss dem Prüfungsamt vorgelegt werden.

Bei Fragen wende man sich an den Prüfungsausschussvorsitzenden.


 
  Seitenanfang  Impressum 2008-08-12, Hans Joachim Oberle