Pflicht zur Studienberatung im Studiengang Mathematik-Diplom
bei Überschreitung der Regelstudienzeit
Studierende, die die Regelstudienzeit
von 5 Semestern bis zum Vordiplom um 3 Monate überschreiten,
ohne die Diplomvorprüfung bestanden zu haben, sind verpflichtet,
sich einer Studienberatung zu unterziehen.
Die zugehörige Bescheinigung muss dem Prüfungsamt vorgelegt
werden.
Bei Fragen wende man sich an den
Prüfungsausschussvorsitzenden.
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