Department Mathematik 
Universität Hamburg
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Anwendungsfach Physik im Studiengang Mathematik-Diplom

Studienplan

1. Grundstudium

  • Physik I (4V)
  • Physik II (4V)
  • Übungen zu Physik I oder Physik II (3Ü)

Voraussetzung für die mündliche Prüfung ist ein Übungsschein zu Physik I oder Physik II

Ab WiSe 04/05 gibt es für Studierende des Physik-Diploms eine neue Prüfungsordnung, die Klausuren zu den (neu geschaffenen) Modulen Physik I und Physik II vorsieht. Diese führt zu einer weiteren Option zur Ablegung der Prüfung - es bleibt weiterhin die Möglichkeit, sich mündlich prüfen zu lassen.

Allerdings ist jetzt im Gegensatz zu früher die Ergänzungsvorlesung Einführung in die Theoretische Physik I (3V) fest in das Modul Physik I (entsprechend Einführung in die Theoretische Physik II (3V) ergänzend zu Physik II) integriert. Wer also die Option der beiden Modulklausuren wählt, sollte auch die beiden Ergänzungsvorlesungen besuchen. Wer die bisherige mündliche Prüfung wählt, sollte die PrüferIn auf den ursprünglich vereinbarten Prüfungsumfang hinweisen. Nach Rücksprache mit dem FB Physik ist jedoch eine Ausklammerung der Einführung in die Theoretische Physik I, II nicht empfehlenswert.

Die mündliche Prüfung kann also durch zwei erfolgreiche Prüfungsklausuren zu Physik I und Physik II ersetzt werden.


2.1 Hauptstudium

mit AF Physik im Grundstudium

Drei Alternativblöcke:
  • Block 1
    • Physik III (4V+2Ü)
    • Theoretische Mechanik (4V+2Ü)
  • Block 2
    • Theoretische Mechanik (4V+2Ü)
    • Eine Kursvorlesung (4V+2Ü) aus Theoretischer Physik (Elektrodynamik, Quantenmechanik I, Statistische Mechanik oder Thermodynamik)
  • Block 3
    • Physik III (4V+2Ü)
    • Einführung in die Struktur der Materie (4V+2Ü)
Ein Übungsschein ist verpflichtend.

Die mündliche Prüfung zum Anwendungsfach Physik im Hauptdiplom kann durch zwei erfolgreiche mündliche oder schriftliche Prüfungen des jeweiligen Blocks (im Sinne der neuen DPO Physik) ersetzt werden.

2.2 Hauptstudium

ohne AF Physik im Grundstudium

Es müssen die Anforderungen des Anwendungsfaches Physik im Grundstudium vorliegen. Zusätzlich ist Physik III (4V+2Ü) oder Theoretische Mechanik (4V+2Ü) (mit Übungsschein) Gegenstand der Prüfung.

Ab WiSe 04/05 gibt es für Studierende des Physik-Diploms eine neue Prüfungsordnung. Diese führt zu einer weiteren Option zur Ablegung der Prüfung - es bleibt weiterhin die Möglichkeit, sich mündlich prüfen zu lassen.

Die mündliche Prüfung zum Anwendungsfach Physik im Hauptdiplom kann durch zwei erfolgreiche Prüfungsklausuren zu Physik I und Physik II sowie eine mündliche Prüfung zu Physik III oder Theoretische Mechanik (im Sinne der neuen DPO Physik) ersetzt werden. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung (und Zulassung) bei der Prüfungsstelle Mathematik erforderlich.

 

 Seitenanfang  Impressum 25. May. 2005 von Bodo Werner