Bachelorteilstudiengang Mathematik für Lehrämter
Anmerkung: Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Studierende, deren weiteres Studienfach nicht Musik oder Kunst ist. Studierende mit 1. Studienfach Musik oder Kunst müssen ihr Studium wahlweise gemäß dem Studienplan für das Lehramt an Beruflichen Schulen oder für das Lehramt in der Primar- und Sekundarstufe 1 gestalten.
Im Teilstudiengang Mathematik innerhalb des Bachelorstudiengangs Lehramt an Gymnasien
sollen Sie die Pflichtmodule Analysis sowie Lineare Algebra und Analytische Geometrie
im Umfang von jeweils 18 Leistungspunkten (LP) in den ersten beiden Studienjahren absolvieren.
(Ein LP entspricht dabei einem mittleren Arbeitsaufwand von 30 Stunden.) Standardmäßig wird
empfohlen, im ersten Jahr zunächst das Modul Lineare Algebra und Analytische Geometrie zu absolvieren
und das Modul Analysis anzuschließen. In Einzelfällen (etwa um Überschneidungen von Lehrveranstaltungen
bei "exotischen" Fächerkombinationen zu vermeiden) kann es aber sinnvoll sein, die Reihenfolge zu vertauschen. In jedem Fall müssen Sie die Module innerhalb der ersten beiden Jahre absolviert haben.
Studierenden, die diese Module nach 6 Semestern nicht beide erfolgreich abgeschlossen haben, droht die Zwangsexmatrikulation.
Zusätzlich müssen Sie bis zum 5. Semester die Pflichtmodule Lehramtspezifische Veranstaltung vom Typ I und Lehramtspezifische Veranstaltung vom Typ II
(jeweils 2 SWS, 3 LP) absolviert haben, die sich in den Voraussetzungen und dem Vertiefungsgrad unterscheiden. In diesem Fall droht die Zwangsexmatrikulation, wenn Sie das Modul LSV I nicht erfolgreich innerhalb der ersten 6 Semester bzw. das Modul LSV II nicht erfolgreich innerhalb der ersten 7 Semester absolviert haben. Es wird jedoch empfohlen, diese Veranstaltungen bereits deutlich früher (z.B. im 2. und 3. Semester zu belegen). Schließlich muss ein Seminar Mathematik absolviert werden, wobei hier die definitive Frist bei 8 Semestern liegt.
In dem Wahlpflichtbereich können Sie Veranstaltungen aus einem umfangreichen Katalog von
Veranstaltungen nach Ihren persönlichen Neigungen auswählen. Sie müssen dabei allerdings darauf achten, dass Sie wenigstens 2 der 3 Bereiche Reine Mathematik, Angewandte Mathematik und Stochastik abdecken. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung auch, dass Sie innerhalb des aus dem Bachelor- und dem
Masterstudiengang bestehenden Gesamtstudiums alle 3 Bereiche abdecken müssen; die Zuordnungen der Wahlpflichtmodule zu den 3 Bereichen finden Sie hier. In den fachspezifischen Bestimmungen finden Sie unverbindliche Empfehlungen, welche Module für
Lehramtsudierende besonders geeignet erscheinen. Es wird aber in jedem Fall dringend empfohlen, einen individiuellen Studienplan hinreichend frühzeitig mit dem zuständigen Studienfachberater abzustimmen.
Insgesamt sind im Wahlpflichtbereich Module im Umfang von 24 LP zu absolvieren, wenn Mathematik Ihr 1. Studienfach ist, und Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren, wenn Mathematik Ihr 2. Studienfach ist.
Anders als bei den Pflichtmodulen sind keine (über die allgemeinen Studienzeitbeschränkungen hinausgehenden) Fristen vorgesehen, innerhalb derer Sie die Module absolvieren müssen. Allerdings können Sie die Modulabschlussprüfungen maximal 2 Mal wiederholen (haben also insgesamt maximal 3 Versuche); ansonsten wird die Bachelorprüfung wiederum als endgültig nicht bestanden gewertet.
Haben Sie Mathematik als 1. Studienfach gewählt, so müssen Sie zusätzlich ein lehramtspezifisches Projekt im Umfang von 1 LP absolvieren. Dieses besteht regelhaft darin, dass Sie im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung eine schriftliche Ausarbeitung anfertigen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig den zuständigen Hochschullehrer bzw. die zuständige Hochschullehrerin an, wenn Sie ein solches Projekt zu einer Lehrveranstaltung absolvieren wollen.
Schließlich ist es regelhaft vorgesehen, dass Sie Ihre Bachelor-Thesis (also eine Abschlussarbeit) im Fach Mathematik schreiben, wenn dieses Ihr erstes Studienfach ist. In dem Fall beschäftigen Sie sich bis zu 4 Monate lang intensiver Unter Betreuung eines Hochschullehrers des Dpt. Mathematik mit einem mathematischen Thema und verfassen eine Arbeit dazu, deren wesentliche Inhalte Sie abschließend in einem Kolloquium vorstellen. Das Abschlussmodul, das aus der Arbeit und dem Kolloquium besteht, wird mit insgesamt 10 LP abgerechnet.
Im Teilstudiengang Mathematik innerhalb des Bachelorstudiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen
sollen Sie die Pflichtmodule Analysis sowie Lineare Algebra und Analytische Geometrie
im Umfang von jeweils 18 Leistungspunkten (LP) in den ersten beiden Studienjahren absolvieren.
(Ein LP entspricht dabei einem mittleren Arbeitsaufwand von 30 Stunden.) Standardmäßig wird
empfohlen, im ersten Jahr zunächst das Modul Lineare Algebra und Analytische Geometrie zu absolvieren
und das Modul Analysis anzuschließen. In Einzelfällen (etwa um Überschneidungen von Lehrveranstaltungen
bei "exotischen" Fächerkombinationen zu vermeiden) kann es aber sinnvoll sein, die Reihenfolge zu vertauschen. In jedem Fall müssen Sie die Module innerhalb der ersten beiden Jahre absolviert haben.
Studierende, die diese Module nach 6 Semestern nicht beide erfolgreich abgeschlossen haben, werden
automatisch exmatrikuliert.
Zusätzlich müssen Sie bis zum 5. Semester die Pflichtmodule Lehramtspezifische Veranstaltung vom Typ I und Lehramtspezifische Veranstaltung vom Typ II
(jeweils 2 SWS, 3 LP) absolviert haben, die sich in den Voraussetzungen und dem Vertiefungsgrad unterscheiden. In diesem Fall erfolgt die Zwangsexmatrikulation, wenn Sie das Modul LSV I nicht erfolgreich innerhalb der ersten 6 Semester bzw. das Modul LSV II nicht erfolgreich innerhalb der ersten 7 Semester absolviert haben. Schließlich müssen Sie das Seminar Mathematik zwingend innerhalb der ersten 8 Semester absolviert haben.
Da i.d.R. mehrere Veranstaltungen dieses Typs angeboten werden, können Sie eine Auswahl nach Ihren persönlichen Neigungen treffen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung aber auch, dass Sie innerhalb des aus dem Bachelor- und dem Masterstudiengang bestehenden Gesamtstudiums 2 der 3 Bereiche Reine Mathematik, Angewandte Mathematik und Stochastik abdecken müssen. In den fachspezifischen Bestimmungen finden Sie unverbindliche Empfehlungen, welche Module für
Lehramtsudierende besonders geeignet erscheinen. Es wird aber in jedem Fall dringend empfohlen, einen individiuellen Studienplan hinreichend frühzeitig mit dem zuständigen Studienfachberater abzustimmen.
Im Teilstudiengang Mathematik innerhalb der Bachelorstudiengänge Lehramt an der
Primar- und Sekundarstufe I bzw. Lehramt an Sonderschulen kann man die zu absolvierenden
Lehrveranstaltungen in folgender Tabelle zusammenfassen.
Bedeutung der Abkürzungen
- Sem: Es wird empfohlen die Lehrveranstaltung im angegebenen Semester zu
absolvieren. Z.B. das Modul M1 im ersten Semester.
- LC = Letzte Chance: Bis zu diesem Semester müssen Sie das Modul
bestanden haben, sonst droht die Exmatrikulation.
- LP = Leistungspunkte dienen zur Gewichtung der Note. Ein LP entspricht
einem mittleren Arbeitsaufwand von insgesamt 30 Stunden.
- V und Ü: Anzahl der Vorlesungs- bzw.
Übungsstunden pro Woche. Bei EMS und PSEM können die Inhalte weitgehend
zu Hause bearbeiten werden. Die Anzahl der Stunden betrifft den Präsenzteil der
Veranstaltung.
- Vor: Bezeichnet Module, deren Bestehen zwingende Voraussetzung für das
Belegen des Moduls ist. So können Sie z.B. das Modul GG nur besuchen, wenn Sie M1
bestanden haben.
Wichtige Hinweise
- Diese Übersicht enthält eine Empfehlung, von der Sie abweichen können.
So kann es durchaus sinnvoll sein, das Proseminar schon im fünften Semester zu besuchen.
- Bei größeren Abweichungen sollten Sie frühzeitig eine Studienberatung in
Anspruch zu nehmen.
- Falls Sie wegen mehrfachen Nichtbestehens einer Prüfung Ihrer Letzten Chance
nahe kommen, empfehlen wir
dringend rechtzeitig eine Studienberatung in Anspruch zu nehmen.
Um ein Modul zu absolvieren müssen Sie in der Regel eine
schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung bestehen. (Ausnahmen sind
zum Beispiel Seminare, bei denen die Prüfungsleistung meistens aus
einem Vortrag sowie eventuell einer schriftlichen Ausarbeitung
besteht.) Es ist dabei zu beachten, dass man bei jedem Modul
nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen hat, da Pflichtmodule innerhalb gewisser Fristen zu absolvieren sind und bei Wahlpflichtmodulen die Anzahl der Prüfungsversuche generell auf 3 begrenzt ist;
ist eine Prüfung endgültig nicht bestanden, so muss das
Bachelorstudium Mathematik beendet werden.
Es ist daher wichtig, dass Sie von Anfang an kontinuierlich in den
Veranstaltungen mitarbeiten. Um den Stoff der mathematischen
Vorlesungen wirklich zu verstehen, ist es insbesondere unerlässlich,
dass Sie sich in den Übungen aktiv mit den mathematischen Denkweisen
und Methoden
auseinander setzen.
Die formalen Regelungen zu jedem Bachelorstudiengang sind festgehalten in einer
Rahmenprüfungsordnung, die wichtige Grundsätze
einheitlich für die ganze MIN-Fakultät festlegt (bitte beachten Sie die am Ende der pdf-Datei aufgelisteten Änderungen),
und in den so genannten Fachspezifischen Bestimmungen,
die in ihrem ersten Teil die Studienstruktur beschreiben und
allgemeine Regelungen der Rahmenprüfungsordnung im Detail ausführen und in Teil II
die Module des Studiengangs beschreiben. Die Rahmenprüfungsordnung sowie die Fachspezifischen Bestimmungen sind auf den Seiten des Studienbüros Mathematik veröffentlicht. Zu den Ordnungen
Die oben dargestellten Studienpläne weichen z.T. von den Plänen ab, die bei Einführung des Bachelorstudiengangs vorgesehen waren. Insbesondere sahen diese ein Pflichtmodul Geschichte und Gesellschaftliche Aspekte der Mathematik vor, das aufgrund von personellen Veränderungen nicht mehr gesichert angeboten werden kann und daher aus dem Pflichtprogramm hinausgenommen worden ist. Um unbillige Härten für diejenigen Studierenden der Oberstufenlehrämter zu vermeiden, die ihre Studienplanung auf den zu Studienbeginn vorliegenden vorläufigen unverbindlichen Studienplänen begründet haben und nun nach den neuen Plänen teilweise andere Module belegen müssen, hat der zuständige Prüfungsausschuss generelle Anerkennungsregelungen beschlossen, die alle typischen Studienverläufe erfassen.
Sollten Sie als Studierender für das Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Beruflichen Schulen eine Anerkennung gemäß diesen Regelungen wünschen, so schicken Sie ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einem entsprechenden benoteten Schein (bzw. einem Auszug aus dem STiNE-Leistungskonto) an den für Sie zuständigen dezentralen Prüfungsausschuss, dem dann automatisch statt gegeben wird. (Falls Sie das Modul als LSV II anerkennen lassen wollen, benötigen Sie auch noch den Nachweis, dass Sie das Modul LSV I bereits absolviert haben; dafür reicht z.B. ein Ausdruck des STiNE-Leistungskontos.) Darüber hinaus sind in Sonderfällen abweichende Anerkennungen möglich, die ebenfalls mit den erwähnten Formular beim zuständigen dezentralen Prüfungsausschuss zu beantragen sind. (Anträge, denen nicht automatisch statt gegeben wird, sollten frühzeitig gestellt werden, da eine inhaltliche Prüfung des Antrags mitunter einige Zeit beanspruchen kann.)
Falls Sie noch Fragen zur Studienorganisation haben, so wenden Sie sich bitte an
den zuständigen
Studienfachberater. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist dagegen der bzw. die
Vorsitzende
des dezentralen Prüfungsausschusses (oder dessen/deren StellvertreterIn) zuständig.
|