Mitgliedschaft
Aus der DVMLG Satzung:
§ 6. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, sofern
sie in der Regel auf den Gebieten, deren Förderung die Vereinigung
bezweckt, wissenschaftlich gearbeitet hat. Der Erwerb der Mitgliedschaft
erfolgt auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes oder des Bewerbers.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Ablehnungen sind
in der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Förderndes Mitglied kann jede juristische Person des In- und
Auslandes werden. |
Daß eine Person im Gebiet der Mathematischen Logik und
Grundlagenforschung der exakten Wissenschaften "wissenschaftlich
gearbeitet" hat, wird i.d.R. durch eine wissenschaftliche
Fachpublikation oder durch eine abgeschlossene Masterarbeit mit
wissenschaftlichem Gehalt nachgewiesen.
Ein Mitgliedschaftsantrag kann formlos per e-mail an
dvmlg@dvmlg.de gestellt werden. Wir bitten um die folgenden
Angaben im Antrag:
- Vollständiger Name;
- Postadresse (privat und/oder dienstlich);
- e-mail-Adresse;
- Liste der
akademischen Abschlüsse mit Institutionen und Jahresangabe;
- bibliographische Referenzen von bis zu drei wissenschaftliche Arbeiten
im obigen Sinne, die die wissenschaftliche Arbeit der Antragsstellerin
oder des Antragsstellers im Gebiet der Mathematischen Logik und
Grundlagenforschung der exakten Wissenschaften nachweisen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 20,— und ist am Anfang des Kalenderjahres per Überweisung auf das Konto der
DVMLG zu begleichen:
IBAN: DE38 3701 0050 0292 4555 02
BIC: PBNKDEFF
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