Schriftzug: Fachbereich Mathematik 
  UHH > Fakultäten > MIN-Fakultät > Mathematik > Studium > Prüfungen   STiNE |  KUS-Portal |  Sitemap Suchen Hilfe there is no english version of this page  

Studienbegleitende Einzelprüfungen im Hauptstudium

Alternativen zur mündlichen Hauptdiplom-Prüfung im Kernbereich, Wahlpflichtbereich und im Spezialgebiet (Studiengang Mathematik Diplom)

Änderung des Studienplans Mathematik Diplom

Mit sofortiger Wirkung tritt ein Beschluss des Fachbereichs Mathematik vom 1.11.00 in Kraft, nach dem die 30-minütigen mündlichen Hauptdiplom-Prüfungen im Kernbereich, Wahlpflichtbereich und im Spezialgebiet (im folgenden "Gesamtprüfung" genannt) durch mehrere studienbegleitende "Einzelprüfungen", in der Regel im Anschluss an Vorlesungen des Hauptstudiums, auf Antrag ersetzt werden können. Die DozentInnen der V1- und V2-Vorlesungen des Hauptstudiums (in der Regel grundlegende - V1 -, weiterführende und Spezialvorlesungen -V2-) werden ihren HörerInnen schon ab WiSe 00/01 im Anschluss an die jeweilige Vorlesung die Möglichkeit zu einer mündlichen (5min pro SWS Vorlesung, aber mindestens 15min) oder schriftlichen Prüfung (20min pro SWS, aber mindestens 20min) anbieten. In der Regel wird die Vorlage eines Übungsscheins verlangt, wenn Übungen angeboten wurden. Die Prüfung wird benotet, hat einen gewissen SWS-Umfang (nur Vorlesungs-SWS), einen Vertiefungsgrad (V1 oder V2) und bezieht sich auf ein Prüfungsgebiet - alle diese Informationen werden in einer Art Leistungsbescheinigung festgehalten. Eine Kurzform dieser Bescheinigung erhält die StudentIn, ein ausführlicheres Formular schickt die PrüferIn an den Prüfungsausschussvorsitzenden.

Die HörerInnen sollten möglichst früh wegen der Prüfungsmodalitäten die DozentInnen ansprechen!

Die Gesamtprüfung im Kernbereich (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik oder Mathematische Stochastik) gilt durch Einzelprüfungen erbracht, wenn letzere einen Gesamtumfang von mindestens 16SWS haben und die Prüfungsgebiete dem Kernbereich zugeordnet sind.

Die Gesamtprüfung im Wahlpflichbereich (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik oder Mathematische Stochastik) gilt durch Einzelprüfungen erbracht, wenn letzere einen Gesamtumfang von mindestens 8SWS haben und die (mindestens zwei) Prüfungsgebiete einem zum Kernbereich komplementären Bereich angehören und diese dem Wahlpflichtbereich zugeordnet sind.

Die Gesamtprüfung im Spezialgebiet gilt durch Einzelprüfungen erbracht, wenn letzere einen Gesamtumfang von mindestens 6SWS haben und die Prüfungsgebiete den Vertiefungsgrad V2 besitzen.


Denkbar sind auch Prüfungen, die sich nicht direkt auf einen Vorlesungsstoff beziehen. Näheres muss mit einer PrüferIn abgesprochen werden.


Eine Anmeldung bei der Prüfungsstelle ist nicht vorgesehen. Die Bescheinigungen der Einzelprüfungen haben einen ähnlichen Charakter wie eine Leistungsbescheinigung.

Entsprechende Regelungen gibt es auch für den Studiengang Wirtschaftsmathematik.

Der Antrag auf Anrechnung auf eine Gesamtprüfung ist beim Prüfungsausschussvorsitzenden einzureichen.

Für PrüferInnen:

Formulare für die Einzelprüfungen (pdf) (Protokoll und Bescheinigung für die Studierenden) können heruntergeladen werden.


  zurück Seitenanfang  Impressum 2007-04-20, Bodo Werner