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Umhängen von Modulen
zwischen verschiedenen Prüfungsordnungsbereichen
(z.B. vom Vertiefungsbereich in den Wahlbereich oder umgekehrt)
in den
Bachelorstudiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik
ist nach Beschluss der Departmentleitung ab
sofort nur noch in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung
durch den Prüfungsausschuss möglich.
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