Universität Hamburg - Fachbereich Mathematik-
- Schwerpunkt Mathematische Statistik und Stochastische Prozesse

Informationen zum Studiengang Wirtschaftsmathematik BSc




Zulassung zur Bachelorarbeit und spätere Ausgabe eines Themas - Hinweise

Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach FSB (Zu §14) beantragt werden (und sollte dies nach §14 der Prüfungsordnung), wenn alle Pflichtmodule der Grundlagenbildung, sowie Vertiefungsmodule im Umfange von mindestens 27 Leistungspunkten erfolgreich absolviert sind. Die entsprechenden Daten müssen als Nachweis im individuellen Stine-Leistungskonto vorhanden sein.
Das Formular für den Antrag auf Zulassung können Sie hier als doc-Datei herunterladen. Füllen Sie es aus und geben es unterschrieben in der Prüfungsstelle Mathematik ab. Der Zulassungsantrag kann auch per Post zugesandt oder in den Briefkasten der Prüfungsstelle im 2. Stock des Geomatikums eingeworfen werden.
Sie erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Zulassung gesandt.
Hinweis: Es bietet sich an, die Zulassung schon zu beantragen, wenn die Zulassungskriterien erfüllt sind - auch wenn die Ausgabe des Themas erst später beginnen soll.
Wenn Sie die Zulassung zur Bachelorarbeit erhalten haben, können Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer Ihrer Arbeit suchen, die, bzw. der bereit ist, Ihnen ein Thema zu stellen und die Arbeit zu betreuen.
Hinweis: Es bietet sich an, sofern das Gebiet, auf dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben wollen, schon feststeht, sich schon frühzeitig mit einer Betreuerin oder einen Betreuer in Verbindung zu setzen, um eventuelle Vorarbeiten zu erledigen und für Ihr gewünschtes Thema notwendige Voraussetzungen zu erwerben.
Die Ausgabe des Themas geschieht wie folgt: Die Betreuerin oder der Betreuer einer Arbeit meldet einen Kandidaten oder eine Kandidatin und das Thema bei der Prüfungsstelle Mathematik an (per @mail oder klassisch) und teilt den Tag der Themenausgabe mit. Das Formular für die Ausgabe des Themas können Sie hier als doc-Datei herunterladen.
Gleichzeitig wird von der Betreuerin oder dem Betreuer der weitere Gutachter oder Gutachterin für die Arbeit benannt. Auch mit diesem Gutachter oder dieser Gutachterin sollten Sie möglichst vorher die Bereitschaft zur Begutachtung abklären.

Von der Prüfungsstelle erhalten Sie per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Bestätigung, dass das Thema gestellt wurde und den Tag der Abgabe mitgeteilt - der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.

Wahlpflichtmodul ABK3

Die Studierenden der Wirtschaftsmathematik BSc müssen im Rahmen des Wahlpflichtbereichs ABK3 ein Praktikum oder eine Tutorentätigkeit oder eine Tätigkeit in einem (meist: Forschungs-) Projekt absolvieren. Informationen zu den drei Alternativen finden sich in den FSB (=Fachspezifische Bestimmungen).
Ein Informationsblatt ist hier erhältlich.
Ein Formular für die Bescheinigung durch die Betreuerin / den Betreuer über den Abschluss der Modulprüfung ist hier erhältlich.

Studienpläne genehmigen - Hinweise

für die Gestaltung und Genehmigung von Studienplänen im Studiengang Wirtschaftsmathematik BSc:
Einen ersten Überblick gibt der Studienverlaufsplan aus den FSB (= Fachspezifische Bestimmungen) des Studiengangs Wirtschaftsmathematik B.Sc., dort ist auch die jeweilige Mindest-LP-Zahl für die einzelnen Bereiche festgelegt.
Zur praktischen Durchführung:
Laden Sie sich das Formular als Datei herunter, welche Sie dann (eventuell nach Beratung durch eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer) direkt bearbeiten und die von Ihnen gewünschten Moduln eintragen.
Benennen Sie die Datei als stpl-nachname-vorname.doc
Wenn Sie glauben, dass mit Ihrer Wahl keine Probleme verbunden sind, senden Sie die Datei direkt an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, derzeit an
daduna@math.uni-hamburg.de
oder kommen Sie mit einem Ausdruck in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Ein Informationsblatt mit genaueren Vorschriften ist hier erhältlich. Bitte studieren Sie die Angaben genau.
Die Hinweise und die Musterstudienpläne sind geändert worden (und werden demnächst den unten angezeigten Änderungen erneut angepasst: 20.04.09) im Vorgriff auf eine bevorstehende Änderung der FSB des Studiengangs Wirtschaftsmathematik BSc.
Es sind in der Fakultät für Wirtchafts- und Sozialwissenschaften einige Module gestrichen, andere geändert oder neu generiert worden, sodass sich auch das Modulangebot für Studierende der Wirtschaftsmathematik verändert hat.
Wichtig ist die Aufhebung der Beschränkung, dass im Grundlagenbereich Wirtschaftswissenschaften Wahlpflichtmodule (WGx) ersetzt werden können durch Wahlpflichtmodule der Vertiefung Wirtschaftswissenschaften (WVy) bis zu einem Umfang von 6 LP. Diese Umfangsbeschränkung ist ab sofort durch den Prüfungsausschuss aufgehoben.
Eine Liste des geplanten Modulangebots finden sie hier. Ich empfehle dringend, diese LP-Zahlen und Module Ihren Planungen zugrunde zu legen. Beachten Sie bitte, dass einige Module eine andere Nummer erhalten haben, oder dass Titel teilweise geändert worden sind.
Eine vorläufige Beschreibung der alten und geplanten Moduln finden sie hier (Version 26. 5. 09). Erneute Änderungen gegenüber der (noch nicht amtlichen) Version vom 31. 05. 2008 hat es in dieser Version in Modulen der Bereiche BWL und VWL gegeben, die Module des Bereichs Mathematik sind unverändert geblieben.
Es stehen noch Änderungen der Moduln VWL für Fortgeschrittene an.

Antrag auf Zurückstellung von im Bachelorstudium absolvierten Moduln für ein späteres Masterstudium

Die Prüfungsordnungen der Masterstudien des Departments sehen vor, dass auf Antrag Module für das Masterstudium anerkannt werden können, die in einem Bachelorstudium absolviert worden sind. Es muss sich dabei um Module des Masterstudiums handeln, welche auch im Bachelorstudium schon gehört werden konnten. Ausserdem dürfen diese Module bei der Erstellung des Bachelorzeugnisses nicht verwendet worden sein.
Sofern Sie im Masterstudium eine derartige Anerkennung beantragen wollen, müssen die entsprechenden Module zurückgestellt werden. Dazu finden Sie hier ein Formular , welches Sie ausgefüllt und unterschrieben in der Prüfungsstelle Mathematik abgeben.
Dieser Antrag kann nur einmal gestellt und nicht zurückgezogen werden. Ist die Notenberechnung für Ihr BSc-Zeugnis erfolgt, kann der Antrag nicht mehr gestellt werden.

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Letzte Änderung dieser Seite: 25. 03. 2011.