Schriftzug: Fachbereich Mathematik 
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Infotheke "Prüfungen"

Allgemeine Informationen
Für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge
Für Studierende der Teilstudiengänge Mathematik (Bachelor- und Master)
Für Studierende der Studiengänge mit Abschluss Diplom oder Staatsexamen

Allgemeine Informationen

Krankmeldungen

Wenn Sie an einer Prüfung aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen können, ist die Krankmeldung unverzüglich im Studienbüro einzureichen. Dies ist auch auf postalischem Weg möglich. Es gilt dann das Datum des Poststempels als Eingangsdatum. Eine Krankschreibung ist als Nachweis üblicherweise ausreichend und kein qualifiziertes Attest erforderlich.

Hinweis für Studierende der Wirtschaftsinformatik:
Bitte reichen Sie die Krankmeldung ebenfalls direkt im Studienbüro Mathematik ein.

Informationen und Merkblätter

Das Referat Qualität und Recht der Universität Hamburg stellt zu zentralen Fragen Merkblätter zur Verfügung. Diese richten sich sowohl an Studierende als auch Lehrende und Mitarbeiter der Universität Hamburg. Zu folgenden Themen stehen Merkblätter zur Verfügung:

Anerkennung extern erbrachter Leistungen,
Widerspruchsverfahren für Studierende,
Widerspruchsverfahren für Fakuläten,
Berechnung von Fristen.

Merkblätter - Handreichungen des Referats Qualität und Recht

Hinweise für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge

Abmeldung von Prüfungen oder Terminwechsel in ein späteres Semester

Die An- und Ummeldung zu einem Prüfungstermin ist bis zu einem Tag vor Stattfinden der Prüfung bis 13:00 Uhr möglich.
ACHTUNG: Dies gilt so nur, wenn die Termine im Studienbüro bekannt sind und nur für Prüfungen, die auch vom Fachbereich Mathematik angeboten werden (z.B. gilt dies nicht für Prüfungen der Wirtschaftswissenschaften).

Prüfungsversuche und Modulfristen

bei Pflichtmodulen

Pflichtmodule sind innerhalb von sogenannten Modulfristen zu absolvieren. Wird das Modul nicht innerhalb dieser Frist erfolgreich abgeschlossen, ist es endgültig nicht bestanden und führt damit auch zum endgültigen Nichtbestehen des Studiums bzw. Teilstudiengangs. Innerhalb dieser Frist sind üblicherweise 4 Prüfungsversuche pro Prüfung möglich. Die Modalitäten der Versuchsregelung sind nicht für alle Studiengänge am Fachbereich identisch. Daher informieren Sie sich bitte unbedingt in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) Ihres (Teil-) Studiengangs über die genaue Versuchsregelung und eine evtl. Begrenzung der Versuche innerhalb der Frist. Die Verlängerung der Frist ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich.

bei Wahlpflichtmodulen

Für Wahlpflichtmodule können die Fachspezifischen Bestimmungen eines Studiengangs den Einsatz von Modulfristen vorsehen. Zzt. gilt für Wahlpflichtmodule in den Studiengängen des Fachbereichs Mathematik nur die Versuchsregelung. Wie viele Versuche innerhalb eines Wahlpflichtmoduls maximal möglich sind, ist in den Fachspezifischen Bestimmungen Ihres (Teil-)Studiengangs geregelt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wie viele Versuche maximal möglich sind. Werden alle Versuche wahrgenommen und ist das Modul dann nicht erfolgreich abgeschlossen, ist es endgültig nicht bestanden und führt in der Folge zum endgültigen Nichtbestehen des Studiums bzw. des Teilstudiengangs. Sie können Wahlpflichtmodule unbeendet "stehen lassen". D.h. Sie melden den letzten möglichen Versuch nicht an, damit Sie nicht Gefahr laufen, das Modul endgültig nicht zu bestehen. Sie können stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul belegen.

Zulassung zur Abschlussarbeit und Themenausgabe

Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nach FSB (Zu §14) beantragt werden (und sollte dies nach §14 der Prüfungsordnung), wenn alle Pflichtmodule der Grundlagenbildung, sowie Vertiefungsmodule im Umfange von mindestens 27 Leistungspunkten erfolgreich absolviert sind. Die entsprechenden Daten müssen als Nachweis im individuellen Stine-Leistungskonto vorhanden sein. Das Formular für den Antrag auf Zulassung finden Sie auf der Seite "Formulare". Füllen Sie es aus und geben es unterschrieben im Studienbüro Mathematik ab. Der Zulassungsantrag kann auch per Post zugesandt oder in den Briefkasten des Studienbüros eingeworfen werden. Sie erhalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Zulassung gesandt.

Es empfiehlt sich, die Zulassung zu beantragen, wenn die Zulassungskriterien erfüllt sind - auch wenn die Ausgabe des Themas erst später beginnen soll. Wenn Sie die Zulassung zur Bachelorarbeit erhalten haben, können Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer Ihrer Arbeit suchen, die, bzw. der bereit ist, Ihnen ein Thema zu stellen und die Arbeit zu betreuen. Ferner bietet sich an, sofern das Gebiet, auf dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben wollen, schon feststeht, sich schon frühzeitig mit einer Betreuerin oder einen Betreuer in Verbindung zu setzen, um eventuelle Vorarbeiten zu erledigen und für Ihr gewünschtes Thema notwendige Voraussetzungen zu erwerben. Gleichzeitig wird von der Betreuerin oder dem Betreuer der weitere Gutachter oder Gutachterin für die Arbeit benannt. Auch mit diesem Gutachter oder dieser Gutachterin sollten Sie möglichst vorher die Bereitschaft zur Begutachtung abklären.

Für die Ausgabe des Themas nutzen Sie bitte das dafür vorgesehen Formular. Vom Studienbüro erhalten Sie per e-mail an Ihre Adresse abc.xyz@studium.uni-hamburg.de die Bestätigung, dass das Thema gestellt wurde und den Tag der Abgabe mitgeteilt - der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate.

Eintritt in die Forschungsphase (Masterstudium)

Der Eintritt in die Forschungsphase ist entsprechend den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) des Studiengangs aktenkundig zu machen. Dies kann geschehen durch:

a) eine formlose E-Mail des Betreuers oder einem anderweitig involvierten Hochschullehrer an das Studienbüro mit den lt. FSB erforderlichen Angaben sowie Name und Matrikelnummer des Studierenden und Angabe des Betreuers, sofern dies nicht der Absender ist.

oder

b) formloser schriftlicher Antrag mit den lt. FSB erforderlichen Angaben, der vom Betreuer und Studierenden zu unterzeichnen ist.

Beispiele für die Meldung der Forschungsphase

Über das Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt wird Ihnen eine Bestätigung durch den Betreuer ausgestellt. Diese ist im Studienbüro einzureichen. Es erfolgt zu diesen Modulen aufgrund des hohen Grades der Individualisierung der Inhalte keine Anmeldung über STiNE. Die Daten werden durch das Studienbüro anhand der Bescheinigung erfasst.

Sofern im Rahmen des Einarbeitungs- und/oder Vorbereitungsprojekts Veranstaltungen über STiNE anzumelden sind, sind diese über den Weg "Öffentliche Veranstaltungen" anzumelden. In der Bescheinigung ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Projekte absolvierte und in STiNE angemeldete Veranstaltungen aufgeführt werden. Die Angabe ist zur Qualitätssicherung der Leistungskonten erforderlich.

Hinweise für die Durchführung des Moduls ABK3 im Studiengang Wirtschaftsmathematik BSc

Im folgenden Dokument sind nochmals Hinweise für die ABK 3.x-Module im Studiengang Wirtschaftsmathe (B.Sc.) aufgeführt. Bitte bringen Sie ein Bescheinigung über die absolvierten Leistungen im Studienbüo Mathematik ab. Die Bescheinigung finden Sie auf unseren Formularseiten unter der Bezeichnung ABK Bescheinigung.

Hinweise für Bachelor-/ oder Master-Studierende der Teilstudiengänge Mathematik

Bescheingung über Lehramtsspezifisches Referat oder Lehramtsspezifisches Projekt

Über das erfolgreiche Absolvieren eines Lehramtsspezifischen Referats oder Lehramtsspezifischen Projekts ist im Studienbüro Mathematik eine Bescheinigung abzugeben. Die entsprechenden Formulare zur Bestätigung dieser Leistung finden Sie in unserer Formularsammlung. Zur Formularsammlung

Übergangslösungen und Anerkennungsregelungen

Übergangslösungen und Anerkennungsregelungen

Hinweise für Studierende der Studiengänge mit Abschluss Diplom oder Staatsexamen

Für die Diplomstudierende der Wirtschaftsmathematik gilt ab sofort folgendes Verfahren für die Anmeldung / Teilnahme an Klausuren der Wirtschaftswissenschaften:
Die Studierenden gehen unangemeldet zur Klausur und füllen vor Ort ein Formular (Klausurteilnahme unter Vorbehalt) aus. Alle weiteren Bearbeitungsschritte werden im Anschluss zwischen den Studienbüros geregelt.

Hier finden Sie Informationen zu Einzelprüfungen, Anwendungsfächern in den Diplomstudiengängen sowie zu den Zwischenprüfungen der Lehrämter.
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