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Datensatz: | 1431 | Von: | Hassler, Friedrich | | | An: | Schimank, Hans | Datum: | 10.6.1960 | Bemerkungen: | Brief, hs. | Inhalt: | Mitteilung über die Praxis der Gebühren- u. Beitragserhebung in der D.G. und beim VDI. Solange die Tagung die einzige Gegenleistung für den Jahres- beitrag ist, Kann man keine Teilnahmegebühren verlangen. Derartige Geldleistungen müssen vom Empfänger versteuert werden. Auch die Verteilung der Beiträge bei Doppelmitgliedschaften scheint durchaus ungeklärt zu sein.
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