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Datensatz: | 1126 | Von: | Genzmer, Erich | | Hamburg, Mittelweg | An: | Schimank, Hans | Datum: | 21.6.1953 | Bemerkungen: | Brief, m.s. | Inhalt: | Eine Anfrage: Bei römischen Juristen findet man das Dogma seit dem 2. Jahrhundert n. Chr., daß etwas nicht weiter bestehen kann, wenn es in die Lage kommt, in der es nicht hätte entstehen können. Nach dem Dogma hatten sie das Unwirksamwerden von z.B. Testamenten beurteilt. Prof, Genzmer vermutet daß die Römer dies aus der griechischen Naturphilosophie, griechischen Physik oder Medizin übernommen haben. Dafür gibt es keine Belege, Man bittet Prof. Schimank bei dieser Frage behilflich zu sein.
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