Förderungsdozenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die BaFöG-Vertrauensdozenten sind insbesondere zuständig
für Einstufungsbescheinigungen (z.B. bei einem Studienfachwechsel)
und für den zur Weiterförderung (in der Regel nach dem
4. Semester) notwendigen Leistungsnachweis, daß
ordnungsgemäß studiert wurde.
BAföG Bescheinigung nach § 48
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