Anwendungsfach Informatik im Studiengang Mathematik-Diplom
Änderung des Studienplans
1. Anwendungsfach Informatik (Vordiplom)
-
für alle Studierende, die vor dem WiSe 05/06 ihr Studium aufgenommen haben
- Informatik für Mathematiker und Naturwissenschaftler(MNI, 3V + 1Ü)
- Praktische Informatik P2 (2V+2Ü)
- Praktische Informatik P3 (2V+2Ü)
- Empfehlung: ein Proseminar oder ein Grundstudiumsprojekt (2SWS)
Voraussetzung für die mündliche Prüfung ist ein
Übungsschein in P2 oder P3
-
für alle Studierende, die ab WiSe 05/06 ihr Studium
aufgenommen haben
- Informatik für Mathematiker und Naturwissenschaftler(MNI, WS, 3V + 1Ü)
- SE II: Softwareentwicklung II (SS, 4V+2Ü)
- Alternativen
- SE III: Softwareentwicklung III (WS, 3V+1Ü)
- AD: Algorithmen und Datenstrukturen (WS, 3V+1Ü)
- GDB: Grundlagen von Datenbanken (WS, 3V+1Ü)
Die Prüfung gilt als erbracht, wenn die beiden Modulprüfungen
zu SE II und SE III bzw. AD, GDB erfolgreich absolviert wurden. Die Bedingungen für diese Modulprüfungen
sind die gleichen wie die für Informatik-Bachelor-Studierende.
Die erste Lehrveranstaltung MNI ist nicht Gegenstand der Prüfung -
ihre Inhalte werden für die nachfolgenden Veranstaltungen benötigt.
2. Anwendungsfach
Informatik (Hauptdiplom)
2a. Informatik war Anwendungsfach im Grundstudium
- Technische Informatik T3 (2V + 1Ü)
- Technische Informatik T4 (2V + 1Ü)
- Projekt oder Seminar oder Projektseminar (2SWS)
- Eine Grundlagenvorlesung aus dem Informatik-Hauptstudium nach
freier Wahl (3V + 1Ü)
Voraussetzung für die mündliche Prüfung ist ein
Übungsschein in T3 oder T4 sowie eine Leistungsbescheinigung zum
Projekt oder Seminar oder Projektseminar
ab WiSe 06/07:
- GSS (Grundlagen der Systemsoftware, 3V+1Ü= 6 LP).
- Bachelor-Wahlpflichtmodul (für Informatik-Bachelors) eigener Wahl im Umfang von 4V+2Ü
- Projekt oder Seminar oder Projektseminar (2SWS)
GSS kann durch ein anderes Pflichtmodul gleichen oder höheren Umfangs erstzt werden.
2b. Informatik war nicht Anwendungsfach im Grundstudium
- Alle Vordiplomanforderungen
- T3 oder T4 oder Formale Grundlagen der Informatik F3 oder F4
- Eine Grundlagenvorlesung aus dem Informatik-Hauptstudium nach
freier Wahl (3V + 1Ü)
ab SoSe 07:
- Alle Vordiplomanforderungen
- GSS (Grundlagen der Systemsoftware, 3V+1Ü= 6 LP).
- Projekt (6 SWS) oder Seminar (2 SWS) oder Projektseminar (4 SWS)
GSS kann durch ein anderes Pflichtmodul gleichen oder höheren Umfangs
(wie FGI II - Formale Grundlagen der Informatik II (4V+2&Uml;=9 LP)) ersetzt werden.
Wenn alle genannten Lehrveranstaltungen (Module) durch Prüfungen analog zu den Informatik-Bachelor-Studierenden
abgeschlossen werden, können diese auf Antrag als äquivalent mit einer 30-minütigen
mündlichen Gesamtprüfung anerkannt werden.
Stand: 21.2.07
|