BAföG Bescheinigung nach § 48
Liebe Studierende,
in den bisherigen Diplom- und Lehramtsstudiengängen -
aber auch in den
neuen Bachelor-Studiengängen
ist für die Weiterförderung durch
BaföG nach dem vierten Fachsemester eine Eignungsbescheinigung
nach § 48 des BAföG vorzulegen.
Mit dieser Bescheinigung wird durch die/den BaföG-Beauftragte/n des
Studienfaches bestätigt, dass Sie bei geordnetem
Verlauf Ihres Studiums
die üblichen Studienleistungen bis zum Ende des
vierten Fachsemesters erbracht haben.
Als Nachweis des erfolgreichen Studiums erwarten wir von Ihnen
- drei Leistungsbescheinigungen (Übungsscheine) aus den
mathematischen
Grundvorlesungen (Lineare Algebra, Analysis, Numerik
und Stochastik bzw. Mathematik für Studierende der
Lehrämter) oder ersatzweise
- die erfolgreich abgelegte Vordiplom-Prüfung (für die
Diplom-Studiengänge)
bzw. die erfolgreich abgelegte
Zwischenprüfung (für die Lehramts-Studiengänge).
Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sprechstunden der BaföG-Beauftragten.
Bitte bringen Sie dazu das § 48 - Formblatt (ausgefüllt) und die
Leistungsbescheinigungen mit.
Weitere Informationen finden Sie unter
Studierendenwerk Hamburg
BAföG Vertrauensdozenten und Sprechstunden
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