Schriftzug: Fachbereich Mathematik 
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BAföG Bescheinigung nach § 48

Liebe Studierende,

in den bisherigen Diplom- und Lehramtsstudiengängen - aber auch in den
neuen Bachelor-Studiengängen ist für die Weiterförderung durch
BaföG nach dem vierten Fachsemester eine Eignungsbescheinigung
nach § 48 des BAföG vorzulegen.

Mit dieser Bescheinigung wird durch die/den BaföG-Beauftragte/n des
Studienfaches bestätigt, dass Sie bei geordnetem Verlauf Ihres Studiums
die üblichen Studienleistungen bis zum Ende des vierten Fachsemesters
erbracht haben.

Als Nachweis des erfolgreichen Studiums erwarten wir von Ihnen

  • drei Leistungsbescheinigungen (Übungsscheine) aus den mathematischen
    Grundvorlesungen (Lineare Algebra, Analysis, Numerik und Stochastik bzw.
    Mathematik für Studierende der Lehrämter)    oder ersatzweise

  • die erfolgreich abgelegte Vordiplom-Prüfung (für die Diplom-Studiengänge)
    bzw. die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung (für die Lehramts-Studiengänge).

Die Bescheinigung erhalten Sie in den Sprechstunden der BaföG-Beauftragten.
Bitte bringen Sie dazu das § 48 - Formblatt (ausgefüllt) und die
Leistungsbescheinigungen mit.

Weitere Informationen finden Sie unter Studierendenwerk Hamburg

BAföG Vertrauensdozenten und Sprechstunden


 
  Seitenanfang  Impressum 2008-07-22, Oberle