GAMM Fachausschuss
Optimierung mit partiellen Differentialgleichungen
Satzung
1. Ziele des Fachausschusses
Der Fachausschuss fördert Kommunikation und Zusammenarbeit aller an Optimierung mit Partiellen Differentialgleichungen interessierten Personen oder Gruppen aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Industrie. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar fachliche Ziele, die zur Förderung und Verbreitung der "Optimierung mit Partiellen Differentialgleichungen " und ihrer Anwendungen beitragen. Der Fachausschuss vertritt die Optimierung mit Partiellen Differentialgleichungen innerhalb der GAMM und arbeitet mit anderen Organisationen ähnlicher Zielsetzung auf nationaler oder internationaler Ebene zusammen. Weitere Ziele sind auf den Webseiten des Fachausschusses beschrieben.
2. Mitgliedschaft
Jeder an "Optimierung mit Partiellen Differentialgleichungen " Interessierte kann durch Antrag an den Vorstand Mitglied des Fachausschuss werden. Die Mitgliedschaft bedarf der Bestätigung durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss, der aufgrund eines Beschlusses des Vorstands erfolgt, wenn das betreffende Mitglied den Zielen des Fachausschusses zuwiderhandelt oder dessen Ansehen beschädigt.
3. Organe des Fachausschusses
Organe des Fachausschusses sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die
Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. In ihr hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie wählt den Vorstand, bestehend aus dem Sprecher/der Sprecherin und mindestens einem Stellvertreter(innen) auf jeweils 3 Jahre. Sie kann weitere Stellvertreter(innen) wählen. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Der Sprecher/die Sprecherin und die Stellvertreter(innen) bilden den Vorstand des Fachausschusses. Zum Vorstandsmitglied sind nur GAMMMitglieder wählbar.
4. Änderungen der Satzung
Diese Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit
der anwesenden Mitglieder geändert werden.
5. Auflösung des Fachausschusses
Die Auflösung des Fachausschusses kann vom Vorstand der GAMM oder von der
Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
6. Übergangsregelung
Die Wahl des ersten Vorstands wurde am 27. März 2008 in Hamburg durchgeführt. Der Vorstand wurde ermächtigt, Statuten zu beschließen. Die Wahl des nächsten Vorstands findet in 2011 statt; die Amtsperiode beginnt anschließend.
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