Genehmigung Modulspektrum (Studienplan)
Um ein sinnvolles Studium zu gewährleisten, muss das Modulspektrum nach einer Beratung durch einen Studienfachberater bzw. eine Studienfachberaterin oder einen Hochschullehrer bzw. eine Hochschullehrerin des Departments Mathematik durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Dazu senden Sie bitte das ausgefüllte pdf-Dokument (Studienplan)
per Email an die Prüfungsauschussvorsitzende oder reichen drei
Ausdrucke ein. Bitte reichen Sie auch einen Ausdruck des
STiNE-Leistungskontos ein.
Lassen Sie sich möglichst frühzeitig über einen sinnvollen Studienplan beraten. Die endgültige Genehmigung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel insgesamt nicht mehr als vier Seminare (je mit 6 LP) ins Studium eingebracht werden dürfen. In den BWL-Vertiefungsbereichen ist in der Regel nur die Teilnahme an einem Seminar möglich.
Module, die Sie im ergänzenden Bereich (höchstens 15 LP) belegen möchten (d.h. Module, die nicht zu einer der Vertiefungsrichtungen "Angewandte Mathematik", "Stochastik", "VWL", "OSCM", "Finanzen und Versicherung" gehören), lassen Sie sich bitte vorher von der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigen.
Bitte beachten Sie, dass BSc-Module nur in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss anerkannt werden.
Formular zur Genehmigung des Modulspektrums (Studienplan)
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